Ökosteuer senken
Für Betriebe, die mehr als 25.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, gilt ein ermäßigter Ökosteuersatz: Statt 2,05 Cent müssen sie nur 1,23 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Dafür benötigen sie einen Erlaubnisschein des Hauptzollamtes, der dem Stromversorger vorgelegt werden muss.
Der Erlaubnisschein ist einmalig zu beantragen und gilt in der Regel unbefristet. In den Folgejahren sind dann nur noch zwei Meldungen auszufüllen.
Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Abrechnungen, ob der ermäßigte Steuersatz angewendet wurde. Denn trotz des Erlaubnisscheins kann es passieren, dass die Versorger die Änderung übersehen - dann müssen Sie nachfassen.