Zurück zur Startseite

Die handwerk.com Hilfe
handwerk.com - Das Info-Portal für Entscheider im Handwerk
Das schreiben handwerk.com User

Kontakt zum handwerk.com Team
Newsletter bestellen
Mailinglisteneintrag



· Profi-Suche





Container




Startseite







 
 
Unterbrechung der Verjährung
Unter bestimmten Umständen kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden und beginnt dann neu. So könne sie bis maximal zehn Jahre verlängert werden. Das gelte zum Beispiel:
  • wenn dem Betroffenen mitgeteilt wird, dass gegen ihn ein steuerliches Bußgeldverfahren oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde,
  • bei richterlicher Beschlagnahme oder Durchsuchungsanordnungen,
  • bei jeder richterlichen Vernehmung eines Beschuldigten.


Weiterlesen:
  [Steuerhinterziehung länger haltbar!]
  [Unterbrechung der Verjährung]
  [Ruhen der Verjährung]

Leserbrief: Leserbriefe zu diesem Artikel

Zur Druckansicht des Artikels
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel
Artikel versenden
Weiter Informationen zum Thema abbonieren

Suche nach
verwandten Artikeln
Suche nach verwandten Artikeln


















Bewerberflaute: Haben Sie Ihre Lehrstellen besetzt?
Kein Treffer: Der Markt ist wie leergefegt

Kein Niveau: Die Bewerber haben Defizite

Kein Problem: Unser Team ist komplett

Kein Thema: Wir bilden nicht mehr aus


ERGEBNISSE

ANDERE UMFRAGEN