„Ich lasse mich nicht veralbern“
Der Ärger mit der Zahlungsmoral kostet Nerven, bedroht die Existenz und wirft eine Frage auf: Wie können Betriebsinhaber dem ganzen Schlamassel entgehen? SHK-Meister Norbert Dahm hat seinen Weg gefunden.
Der Gelsenkirchener Handwerker setzt auf die Bankbürgschaft nach BGB-Paragraf 648a – und zwar konsequent. Bei Aufträgen ab 2000 Euro verlangt Dahm nach Vertragsabschluss schriftlich die unwiderrufliche Bürgschaft innerhalb von zehn Tagen. Danach räumt er eine Nachfrist von fünf Tagen ein. Bleibt die Reaktion dann immer noch aus, kündigt er den Vertrag: „Der Kunde kann sich dann jemand anderen zum Veralbern suchen.“
Wie reagieren die Auftraggeber auf sein kompromissloses Vorgehen? „Manche Kunden rufen an und fragen, was das soll. Aber das kann ich ja erklären.“ In den meisten Fällen sei die Bürgschaft „ruckzuck“ da. Und wer nicht darauf eingehe, sei dann eben nicht mehr sein Kunde.