Auf dem Weg zum gläsernen Erben?
Steuerflucht, Razzien und Neiddebatte: Mit der Liechtenstein-Affäre flammt die Diskussion über eine Vereinfachung des Steuersystems wieder auf. Auch Handwerker sehen Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Erbschaftssteuer.
Die einen gehen ins Ausland, die andern fordern einfachere Gesetze. Und der Gesetzgeber bringt derweil die nächste Reform mit erheblichem Bürokratiepotenzial auf den Weg: die Erbschaftssteuerreform: Wer einen Betrieb erbt, kann ihn künftig zwar frei von Erbschaftssteuer übernehmen. Doch das geht nur, wenn der Nachfolger den Betrieb danach mindestens 15 Jahre lang erhält. Gemessen wird das an der Lohnsumme und am Betriebsvermögen. Für jedes Jahr, dass der Unternehmer die Werte unterschreitet, würden anteilig Steuern fällig. So sieht es zumindest die Bundesregierung vor.
Unüberschaubares Risiko
Pauschal verurteilen will Ulrich Kröner, Juwelier in Hannover, diese Pläne nicht, doch richtig praxisnah erscheint ihm das Vorhaben so nicht: „Als Unternehmer halte ich die geplante Haltefrist von 15 Jahren für zu lang, sieben Jahre würde auch genügen“, erklärt der 60-Jährige. Es sei zwar in Ordnung, dass unproduktive Vermögen besteuert werden, doch die Regeln für Unternehmen scheinen ihm zu eng. Es sei auch so schon „schwer genug, ein Unternehmen zu übernehmen und zu erhalten“. Die Frist von 15 Jahren bedeute für Nachfolger ein „unkalkulierbares Risiko“.
Gläserner Betrieb?
Und nicht nur das: Kritiker befürchten, dass der Fiskus 15 Jahre lang noch tiefere Einblicke in die betroffenen Unternehmen erhält. Denn um den Steuervorteil zu gewähren, müsste die Finanzverwaltung jedes Jahr die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert Nachbesserungen, unter anderem sollte die Haltefrist auf zehn Jahre verkürzt werden. Zudem dürfe der bürokratische Aufwand für die Betriebe nicht größer werden als die tatsächliche Erbschaftsteuerbelastung.
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