Sie kontrolliert Betriebe nach dem Zufallsprinzip, aufgrund von Ermittlungsaufträgen durch die Staatsanwaltschaft oder Anzeigen. Doch um eine Straftat zu wittern, muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nicht unbedingt eine Vor-Ort-Kontrolle auf einer Baustelle durchführen.
Denn der Zoll arbeitet auch mit anderen Behörden und Institutionen zusammen. Daraus ergeben sich gelegentlich Hinweise, zum Beispiel durch die Deutsche Rentenversicherung.
Wie im aktuellen Fall: Prüfer der Deutschen Rentenversicherung haben dem Hauptzollamt im baden-württembergischen Lörrach Hinweise über einen „im Baugewerbe tätigen“ Unternehmer zugespielt. Wie kam die Behörde dem Unternehmer auf die Schliche? Den Prüfern fiel auf, dass das Unternehmen 2017 eine „für das Baugewerbe auffällig niedrige Lohnquote“ hatte. Heißt: Das Verhältnis vom Umsatz zu den Lohnzahlungen war verdächtig, erklärt das Hauptzollamt Lörrach auf Anfrage: „Die Löhne wirkten in diesem Zusammenhang wirklich sehr niedrig.“
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nahm die Ermittlungen auf und stellte fest: Mehr als vier Jahre hatte der Unternehmer „nicht zur Sozialversicherung gemeldete Barzahlungen an Arbeitnehmer geleistet“. 22.000 Euro Schaden sei den Sozialversicherungsträgern so entstanden – im Schnitt weniger als 5.500 Euro jährlich. Das Geld muss der Unternehmer nun zurückzahlen. Hinzu kommt eine Strafe in Höhe von 6.000 Euro.
Auch interessant: