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Mann entsorgt Bauabfälle

Inhaltsverzeichnis

Recht

Diese Bauabfälle müssen Betriebe künftig trennen

Der Bundestag hat die neue Gewerbeabfallverordnung beschlossen. Das bedeutet: neue Pflichten für Handwerksbetriebe. Vom 1. August 2017 an müssen sie bei Bau- und Abbruchabfällen zehn verschiedene Stoffe trennen. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten.

Auf einen Blick:

  • Zehn verschiedene Stoffe müssen Betriebe bei Bau- und Abbruchabfällen künftig trennen.
  • Die getrennte Sammlung ist nicht erforderlich, wenn sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • In jedem Fall müssen Betriebe dokumentieren, wie sie trennen beziehungsweise warum sie nicht trennen.

Die neue Gewerbeabfallverordnung greift künftig bei gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bei bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Ziel ist es die Recyclingquote zu erhöhen.

Das gilt künftig für Bau- und Abbruchabfälle

Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung bekommen Betriebe deshalb die Pflicht, bei Bau- und Abbruchabfällen folgende Stoffe getrennt zu sammeln:

  • Glas,
  • Kunststoff,
  • Metalle (einschließlich Legierungen),
  • Holz,
  • Dämmmaterial,
  • Bitumengemische,
  • Baustoffe auf Gipsbasis,
  • Beton,
  • Ziegel sowie
  • Fliesen und Keramik.

So müssen Betriebe die Sammlung dokumentieren

Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung werden zudem umfangreiche Dokumentationspflichten eingeführt. Laut Paragraph 8 müssen Betriebe die getrennte Sammlung unter anderem durch „Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente“ dokumentieren.

Die Dokumentationspflichten entfallen laut Gewerbeabfallverordnung lediglich, wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen weniger als zehn Kubikmeter an Abfällen entstehen.

Ausnahmen von der getrennten Sammlung

Betriebe müssen die genannten Stoffe nicht trennen wenn „die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist“, heißt es in Paragraph 8 Absatz 2 der Gewerbeabfallverordnung. Beide Fälle wurden vom Gesetzgeber definiert.

  • So kann die Trennung technisch beispielsweise nicht möglich sein, wenn auf der Baustelle nicht genügend Platz für die Aufstellung von Abfallcontainern für die getrennte Sammlung zur Verfügung steht.
  • Wirtschaftlich nicht zumutbar ist sie laut Gewerbeabfallverordnung, „wenn die Kosten für die getrennte Sammlung (…) außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung oder Aufbewahrung stehen.“

Entscheiden sich Betriebe gegen eine getrennte Sammlung, müssen sie dokumentieren:

  • warum die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist oder
  • warum die getrennte Sammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Das sagt das Baugewerbe zur neuen Gewerbeabfallverordnung

Bis zuletzt hatte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Stopp der Gewerbeabfallverordnung gefordert. Bauen werde dadurch nur noch teurer und komplizierter, so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Er kritisierte etwa, dass Bauunternehmer künftig mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen müssten, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen.

Zudem machte Pakleppa seinem Ärger über die neuen Dokumentationspflichten Luft: „Daraus entstehen Kosten in einer Größenordnung von rund 100 Millionen Euro und mehr, die das Bauen verteuern“, so der Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Das sagt ein Handwerker aus Seelze zur neuen Gewerbeabfallverordnung

Auch Tischlermeister Peter Bytomski aus dem niedersächsischen Seelze ärgert sich über die neue Gewerbeabfallverordnung. „Ich weiß zwar nicht, welche Droge bei so einer Entscheidung mitgewirkt hat, doch es muss schon geistige Verwirrung stattgefunden haben, um solch ein Gesetz zu verabschieden“, schrieb der Betriebsinhaber an handwerk.com. Ihm sei rätselhaft, wie Betriebe die neuen Regeln für Bau- und Abbruchabfälle umsetzen sollen. Schließlich müsste für jede Abfallfraktion ein Container her. Und ein Container koste derzeit etwa 75 Euro allein an Stellgebühren. Die Entsorgung kommt noch hinzu.

Was sagen Sie zur neuen Recyclingpflicht? Kommentieren Sie hier.

Beitrag vom 6. April 2017, aktualisiert am 19. April 2017.

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