Bei Handwerkern entscheidet der Gewinn über die Höhe des finanziellen Zuschusses.
Berufstätige Eltern, die sich ganz ihrem Nachwuchs widmen möchten, trifft der Einkommensverlust nicht mehr ganz so hart. Denn seit dem 1. Januar erhält der erziehende Elternteil vom Staat das so genannte Elterngeld. Neben Erwerbstätigen, Beamten, Arbeitslosen, Studierenden und Auszubildendenerhalten auch Selbstständige die staatliche Unterstützung. Was müssen Sie wissen?
Jens Flosdorff, Pressereferent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, antwortet auf die wichtigsten Fragen zum Elterngeld für Selbstständige:
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Staat ersetzt 67 Prozent des wegen der Betreuung wegfallenden Gewinns abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er zahlt allerdings nicht mehr als 1800 Euro pro Monat. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro.
Wie wird der Gewinn ermittelt?
Als Grundlage der Berechnung kann zum Beispiel der letzte Steuerbescheid dienen, wenn der Unternehmer im Veranlagungszeitraum und in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes durchgängig gearbeitet hat. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, können auch der vorletzte Steuerbescheid, eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz eingereicht werden. Das Elterngeld wird dann vorläufig gezahlt, bis der Unternehmer den aktuellen Steuerbescheid erhalten hat.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Längstens während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Um zwei weitere Monate Elterngeld zu bekommen, muss jedoch auch der Partner die Betreuung übernehmen. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld volle 14 Monate.
Wann kann Elterngeld beantragt werden?
Ab dem Tag der Geburt. Rückwirkend wird es für höchstens drei Monate vor Antragstellung gezahlt.
Ist Teilzeitarbeit erlaubt?
Ja. Allerdings nur solange der Elterngeldempfänger nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden pro Woche arbeitet.
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08.02.2007
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