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Urteil: GEZ-Gebühr auf PC rechtswidrig
Recht Würfel
Die Rundfunkgebühr auf beruflich genutzte PC verstößt nach Auffassung von Verwaltungsrichtern gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Das Urteil könnte das Aus für die GEZ-Abgabe bedeuten.

Die Gebühreneinzugszentrale hat eine womöglich folgenschwere Niederlage kassiert. Ein Anwalt, der die Abgabe auf beruflich genutzte Computer für verfassungswidrig hält, hat vom Verwaltungsgericht Koblenz Recht bekommen. Der Kläger, so das Gericht, sei "kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Gerät im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte".

Der Anwalt nutzt in seiner Kanzlei einen PC für Schreibarbeiten und Online-Recherchen. PC und DSL-Anschluss eignen sich für den Empfang von Hörfunk und TV. Doch dafür gebraucht er das Gerät nicht. Und genau an dem Punkt setzen die Richter an: Anders als herkömmliche Rundfunkgeräte könne ein internetfähiger PC "in vielfacherweise anderweitig genutzt werden", stellen sie fest. In Geschäfts- oder Kanzleiräumen würden PC "typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet".

Die Richter sehen das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Die GEZ-Gebühr auf Computer stelle eine "staatliche Zugangshürde" zu allgemein zugänglichen Informationsquellen dar, betonen sie. Jeder habe das Recht, sich aus diesen Quellen ungehindert zu unterrichten, heißt es.

Ob die GEZ die monatlichen 5,52 Euro, die sie von dem Anwalt seit langem fordert, nicht doch noch sieht, bleibt abzuwarten. Gegen das Urteil kann sie Berufung einlegen. Zuerst beim Oberverwaltungsgericht, danach gegebenenfalls beim Bundesverwaltungsgericht. Sollte sie in beiden Instanzen scheitern, könnte es mit der GEZ-Gebühr auf PC vorbei sein.

Das aktuelle Urteil habe "grundsätzliche Bedeutung", sagte ein Koblenzer Verwaltungsrichter der Süddeutschen Zeitung. Der Justiziar des betroffen Senders ist anderer Auffassung. "Das ist ein Schnellschuss". Das Urteil sei "juristisch widersprüchlich und nicht haltbar", betonte er gegenüber der Zeitung.

(Aktenzeichen: 1 K 496/08. KO)

Link: Verwaltungsgericht Koblenz

(mfi)


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