Dass der Gesetzgeber kritische Blicke auf die Arbeit von Deutschlands Insolvenzverwaltern wirft, sei bitter nötig, meint handwerk.com-Leser Wolfgang Fischbach. Der Handwerksunternehmer unterstellt so manchem Insolvenzverwalter "Schluderei, Überlastung" und "persönliche Bereicherung". Wie berichtet soll die Arbeit von Insolvenzverwaltern vor dem "Hintergrund festgestellter Mängel" (Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann) stärker kontrolliert werden. Das rechtliche Instrument für diese Aufgabe nennt sich "Gesetz zur Vereinfachung und Verbesserung der Aufsicht in Insolvenzverfahren", kurz: GAVI. Ist der Entwurf nicht eine Ohrfeige für den Berufsstand der Insolvenzverwalter?
"Keineswegs! Ist etwa der TÜV eine Ohrfeige für das Kfz-Handwerk oder die Bankenaufsicht für das Kreditgewerbe?", entgegnet Dr. Siegfried Beck, Bundesvorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Im Gegenteil: Für professionelle Insolvenzverwalter sei der Standard des GAVI-Entwurfes schon lange selbstverständlich. Leider würden immer noch "Nebenerwerbs-Verwalter bestellt, denen man den Pflichtenkatalog ins Stammbuch schreiben muss".
Beck räumt ein, dass es in der Vergangenheit "wenige - aber spektakuläre - Veruntreuungsfälle" gegeben habe. Damit es gar nicht erst zu solchen Fällen komme, unterstütze der VID die Absicht des Entwurfes: Unter anderem soll das GAVI den Insolvenzgerichten eindeutige Kriterien für die Auswahl und Kontrolle der Insolvenzverwalter an die Hand geben.
Dass auch die Gläubiger stärker in das Insolvenzverfahren eingebunden werden sollen, ist aus Fischbachs Sicht eine gute Idee. Schließlich habe der Gläubiger ein großes Interesse daran, einen eventuellen Schuldenberg nicht noch zu vergrößern. Fischbachs Leserbrief finden Sie
hier.
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(sfk)