Weniger Auflagen, mehr Ausnahmen: Der Wettbewerb im Handwerk wird immer härter und längst nicht jeder vermeintliche Schwarzarbeiter ist tatsächlich illegal tätig. Ein Lackierermeister klagt an!
Die Konkurrenz rückt näher – und sie nutzt alle Freiräume aus, die ihr die Gesetzgeber einräumen: Immer häufiger haben es Handwerker mit nichthandwerklichen Wettbewerbern zu tun, die sich kleine aber lukrative Stückchen aus dem Aufgabensprektrum der Handwerker heraus schneiden. Ein Trend, unter dem auch Lackierbetriebe leiden: „Es gibt immer mehr Ein-Mann-Betriebe, die Spot-Repair anbieten und das ganz ohne entsprechende Ausrüstung oder Qualifikation“, beklagt Lackierermeister Holger Ehrchen aus Braunschweig. Spot-Repair, das bedeutet eigentlich nur, kleinste Lackschäden zu beseitigen – ohne Ausrüstung, ohne Mitarbeiter, oft auf Parkplätzen und vor Einkaufszentren. Doch nach Ehrchens Beobachtung beschränken sich viele Anbieter nicht auf den Einsatz eines Lackstiftes: „Die haben Mini-Mischbänke, arbeiten mit Lösungsmitteln und Aeorsolen und ignorieren allen Sicherheits- und Umweltschutzauflagen.“ All das, woran sich Ehrechen in seinem Betrieb für viel Geld halten muss.
Ob solche Anbieter allerdings wirklich gegen Recht und Gesetz verstoßen, lässt sich gar nicht so einfach beantworten: „Oft fallen solche Tätigkeiten nicht unter die Handwerksordnung, sondern sind nur ein Minderhandwerk“, berichtet Torsten Lohmann von der Handwerkskammer Braunschweig. Wer jedoch Reparaturen im größeren Umfang durchführt, gehöre grundsätzlich in die Rolle. „Das können wir aber nur im Einzelfall prüfen und entscheiden“, betont Lohmann. Und nicht selten komme bei so einer Überprüfung heraus, dass der Anbieter mit einem Reisegewerbeschein unterwegs ist, sich damit also komplett der Handwerksordnung entzieht. „Die vielen Ausnahemöglichkeiten machen es so schwierig, jedem Verstoß gegen die Handwerksordnung auf die Spur zu kommen“, betont Lohmann. Und was ist mit den Gefahren für Menschen und Umwelt? Auch dafür gibt es klare Vorgaben, doch ob ein Anbieter mit der Spraydose in der Hand wirklich dagegen verstöß? „Das können wir nur im Einzelfall entscheiden“, berichtet Gernot Menzel vom Gewerbeaufsichtsamt in Hannover. Menzel kann sich zwar nur schwer vorstellen, dass jemand, der gewerblich Spotrepair anbietet, nicht gegen irgendwelche Auflagen verstößt. Doch auch hier gibt es Hintertürchen und Ausnahmen. Bisher habe die Behörde noch keinem dieser Anbieter die Tätigkeit untersagt – teils, weil es keine Anzeigen gab, teils, weil „wir erst im Nachhinein davon erfahren haben“.
Das mag auch daran liegen, dass Kammern, Gewerbeaufsicht, Ordnungsämter und Berufsgenossenschaften nicht überall patroulieren können. „Wir können nur tätig werden, wenn wir konkrete Hinweise bekommen“, betont Torsten Lohmann von der Handwerkskammer. „Viele regen sich auf, aber die meisten melden dann nicht, was ihnen auffällt.“ Doch ohne Zeugen und Beweise hätten Kammern und Behördern vor Gericht keine Chance. „Da müssten die Leute einfach mutiger werden“, rät Lohmann. Holger Ehrchen hat jedenfalls mittlerweile acht solche Fälle angezeigt. „Zwei von denen haben ihren Laden inzwischen dicht gemacht.“
(jw)