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21.03.2007
HANDWERK
AKTUELL
Irrationale Entscheidungen
Andererseits weiß Lorenz, dass nicht wenige Finanzierer im „verborgenen Gespräch“ Bauherren geradezu empfehlen, die letzte Rate einzubehalten. Ihre Philosophie: Irgendein Mangel wird sich schon finden – ob berechtigt oder nicht. Richtig ärgerlich wird der 53-Jährige, wenn er merkt, dass eine ausgefuchste und relativ starke Auftraggeberseite, hinter der womöglich ein größeres Unternehmen steckt, einen kleinen Handwerksunternehmer über den Tisch ziehen will: „Mit meinem Gutachten kann ich dann klären, ob ein Mangel schwerwiegend ist oder nicht. Daraus leitet sich ab, wieviel Geld tatsächlich einbehalten werden darf.“

In der Tiefgarage sind rund um die Rohre von zwei Schmutzwasserleitungen eindeutig Löcher im Putz zu erkennen. „Das ist nicht in Ordnung“, sagt Lorenz. Die Anwälte nicken. Später wird sich herausstellen, dass sich die neun Mängel insgesamt auf knapp 2500 Euro belaufen. Das entspricht ungefähr dem Betrag, den das Gutachten kostet. Allein für Gerichts- und Anwaltskosten wird der beklagte Generalunternehmer ein Mehrfaches dieser Summe berappen müssen. Wäre eine gütliche Einigung nicht sinnvoll gewesen? „Stimmt“, antwortet Lorenz. Aber wenn Ärger im Spiel ist, träfen auch erfahrene Unternehmer manchmal irrationale Entscheidungen. Und Juristen seien nun einmal keine Bauexperten: „Ohne unsere Arbeit würden die Richter ziemlich im Nebel herumstochern.“

Weiterlesen:
  [Der Hingucker]
  [Psychologische Trickkiste]
  [Irrationale Entscheidungen]


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