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04.11.2008
HANDWERK
AKTUELL
Haftstrafe für Anwalt
Richterhammer
Erfundene Mängel: Alltag im Bauhandwerk. Verschleppte Prozesse: Völlig normal. Oder doch nicht? Ein Bochumer Anwalt ist jetzt zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er diese "Werkzeuge" bewusst eingesetzt haben soll.

Das berichtet das Internetportal "Der Westen". Danach sieht es das Bochumer Landgericht als erwiesen an, dass der Jurist zahlreiche Bauhandwerker um ihr sauer verdientes Geld betrogen hat. Die Haftstrafe: zwei Jahre und drei Monate.

Der 51-Jährige sei "Anwalt und Mitarbeiter" von Bauunternehmen gewesen, die im Ruhrgebiet Einfamilienhäuser gebaut hatten. Obwohl die Bauherren zahlten, gingen die Subunternehmer leer aus. Baumängel seien "aufgebauscht", Bauprozesse "künstlich in die Länge gezogen" worden.

Und: Wenn die Bauhandwerker ihre Prozesse gewonnen hatten, habe der Anklagte dafür gesorgt, dass die "unterlegenen Firmen" Insolvenz anmeldeten: "Die Handwerker liefen ins Leere."

Der trickreiche Angeklagte habe sich "gleichgültig über Skrupel hinweggesetzt", zitiert Der Westen aus dem Urteil. Mit "redlichem Verhalten als Organ der Rechtspflege" sei das nicht in Einklang zu bringen. Die Staatsanwaltschaft gehe von mehr als 100 betrogenen Handwerkern aus.

Ein Sprecher des Landgerichts Bochum hat gegenüber handwerk.com angekündigt, dass der Anwalt in die Revision gehen wird – wen wundert's.

(sfk)


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