Der Rechtsanwalt Peter Solf im Interview zum Thema Auftragsvermittler: „Schließen Sie keine Verträge ab, bei denen Sie erheblich in Vorleistung gehen müssen.“ Solf ist Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW). Der Verband beschäftigt sich seit Jahren juristisch mit den Geschäftspraktiken von Auftragsvermittlern.
Es gibt Betriebe, die sich von Auftragsvermittlern betrogen fühlen. Der Schutzverband geht gegen das Unternehmen GeBaKo – einen Auftragsvermittler auf dem Frankfurter Raum – aber über einen Umweg vor. Sie klagen gegen die „unaufgeforderte Telefonwerbung“. Warum?
Solf: Wenn man davon ausgeht, dass ein Betrug vorliegt, dann reden wir von einem strafrechtlichen Begriff. Und da ergeben sich Fragen, die von den Staatsanwaltschaften geklärt werden müssen. Ein Betrug wäre ja nur gegeben, wenn den Bauhandwerkern eine Leistung versprochen wird, die im Endeffekt nicht eingehalten wird.
Genau das behaupten ja viele Betriebe: Dass ihnen am Telefon Aufträge in Aussicht gestellt werden, für die es dann letztlich keine Grundlage gibt.
Solf: Richtig. Aber das muss durch Aussagen der Betroffenen nachgewiesen werden. Ob das im Rahmen eines Verfahrens bei einer Zeugenaussage so deutlich rüberkommt, wage ich zu bezweifeln.
Wie sind Sie auf das Thema aufmerksam geworden?
Solf: Durch Beschwerden und durch Hinweise von Betroffenen.
Geht es da nur um GeBaKo?
Solf: Nein, da geht es um Auftragsvermittler im gesamten Bundesgebiet. GeBaKo gehört aber zu den ersten Unternehmen, die in diesem Bereich aufgetreten sind.
Nun ist das Vermitteln von Aufträgen an sich ja eine prima Sache. Warum beschweren sich Handwerker über Auftragsvermittler?
Solf: Die Betroffenen gehen in Vorleistung, bezahlen hohe Gebühren. Gleichzeitig ist die Leistung, die eine Firma wie GeBaKo zu erbringen hat, nicht gesichert. Das ist eigentlich unüblich in der Branche.
Es könnte ja auch so aussehen, dass die Gebühr erst dann fällig wird, wenn tatsächlich ein Auftrag vermittelt wird.
Solf: Ja, das wäre wünschenswert. Ich will gar nicht ausschließen, dass es im Einzelfall tatsächlich zu einer Vermittlung kommt. Angesichts der Beschwerden, die uns vorliegen, drängt sich aber der Verdacht auf, dass die Vermittlung – wenn überhaupt – zu einem sehr späten Zeitpunkt stattfindet.
Was empfehlen Sie Betrieben, die von Auftragsvermittlern kontaktiert werden?
Solf: Schließen Sie keine Verträge ab, bei denen Sie erheblich in Vorleistung gehen müssen, ohne zu wissen, ob und wann die von Ihnen gewünschte Gegenleistung erfolgt.
Und den Bauhandwerkern, die bereits unterschrieben haben?
Solf: Die müssen sich fragen, ob sie getäuscht worden sind. Das würde bedeuten, dass eine Diskrepanz besteht zwischen dem Vertragsinhalt und dem, was anlässlich des ersten Telefonates erzählt wurde. Wenn diese Diskrepanz besteht, ließe sich der Vertrag anfechten.