Ganz klar, Mängel sind eine Tatsache. Aber nicht jede Mängelrüge ist tatsächlich berechtigt, häufig geht die Phantasie mit Bauherren durch. Deshalb suchen wir sie: Deutschlands schrillste Mängelrüge. Die Redaktion geht mit einem seltsamen Beispiel in Vorleistung:
Ein nordrhein-westfälischer Tischler hatte das komplette Plattenmaterial für einen Hotelausbau geliefert. Er sollte die Platten beschichten und konfektionieren – eine einwandfreie Arbeit. Scheinbar stand der Architekt des Generalunternehmers unter Druck, er musste den Preis mit allen Mitteln drücken.
Der Mann war ein kreativer Kopf. Seine Mängelrüge: Beim Abladen der Ware hatte der Tischler vergessen, die Schwerkraft auszuschalten. Denn: Immer wenn zwei Gesellen eine längere Platte anhoben, bog sich die sich die in der Mitte durch. Das entspricht zwar dem Naturgesetz der Gravitation – ist aber eine realer Vorwurf.
Welche Mängelrügen wurden Ihnen zugemutet? Schreiben Sie der
Redaktion.
(sfk)