Hannover und die umstrittenen Ein-Euro-Jobs: Der handwerk.com-Redaktion liegt ein Schreiben der Stadtverwaltung vor, das scheinbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war.
Die Vorgeschichte: Dass in Hannover im großen Stil handwerkliche Arbeiten an Ein-Euro-Jobber vergeben werden, ist ein Verdacht, der seit März 2006 auf dem Tisch ist (wir berichteten:
Mitbewerber mit Mini-Lohn). Im Juni hatte ein Mitarbeiter des städtischen „Stützpunkt Hölderlinstraße" bestätigt, dass ABM-Kräfte und Ein-Euro-Jobber komplette Treppenhäuser von Miet-Immobilien der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) renovieren: „Bis auf die Böden haben wir hier jede Oberfläche bearbeitet.“ Dass er sich mit einem Journalisten unterhielt, war dem Mann allerdings nicht bewusst (wir berichteten:
Handwerk nicht nötig).
Auf alle anderen Fragen folgten jeweils ausweichende oder ungenaue Antworten. Weder die Pressestelle der Stadt, noch die ZVK oder das „Job-Center in der Region Hannover“, das für die Vermittlung der Ein-Euro-Jobs verantwortlich ist, gingen ins Detail. Immerhin: Die Neugier der Beobachter wurde so geschürt.
Die zentrale Frage hatte die hannoversche FDP-Ratsfraktion bereits Ende März Hannovers Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg gestellt: "In welchem Umfang hat der Stützpunkt Hölderlinstraße seit 2003 für die Zusatzversorgungskasse der Landeshauptstadt Aufgaben übernommen, inwieweit wurden hierzu ABM-Kräfte und seit 2005 auch Ein-Euro-Jobber herangezogen und wie wurden diese Arbeiten deklariert und abgerechnet?" Eine konkrete Antwort mahnte die FDP Anfang Juni an - bislang ohne Erfolg.
Durch "puren Zufall" ist der FDP jetzt ein Schreiben der Stadtverwaltung in die Hände gespielt worden. Von den "zirka 1.400 Einzelaufträgen des Stützpunktes entfielen rund 200 auf die ZVK", steht dort zu lesen. Auch interessant: "Die ZVK der Stadt Hannover arbeitet mit dem Stützpunkt Hölderlinstraße jeweils im Rahmen eines konkreten Auftrages zusammen." Und später im Text: "Bei den Arbeiten an und in den Gebäuden handelt es sich im Wesentlichen um Malerarbeiten beziehungsweise um die Ausbesserung kleinerer Schäden."
Konkrete Aufträge? Malerarbeiten? Zu den Kennzeichen von Ein-Euro-Jobs gehören zwei Parameter: 1. Sie dürfen nicht wirtschaftsschädlich sein. 2. Sie sollen gemeinnützigen Trägern helfen. Wir haben der ZVK in diesem Zusammenhang eine neue Anfrage mit alten Fragen geschickt: Wann haben Sie die Arbeiten genehmigen lassen? Wer hat die Arbeiten genehmigt? Wie begründet sich eigentlich die Gemeinnützigkeit der ZVK? Der Geschäftsführer der Zusatzversorgungskasse beginnt das Antwortschreiben an die Redaktion so: "Wie Sie wissen, geben wir in Vertragsangelegenheiten keine Auskunft."
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