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Grenzenlos gierig auf Gebühren
Gebühren
Der eine Betrieb zahlt für Aufkleber auf dem Firmenfenster, der andere für Abfalltonnen, die er nicht benötigt. Wenn es um Gebühren geht, ist die Phantasie der Kommunen grenzenlos – genau wie die Ohnmacht der Unternehmer.

Das Magazin Stern hat jetzt absurde Beispiele für Behördenwillkür zusammengetragen. Hier drei Kostproben:
  • Das Landratsamt Rottweil (Baden-Württemberg) zwingt laut Stern einer Bäckerei fünf Restmülltonnen à 120 Liter auf. Dafür müsse der Betrieb jährlich 285 Euro zahlen. Obwohl die Bäckerei keinerlei Restmüll produziere, bestehe die Behörde auf die Gebühren.
  • Kann ein "Klebeschild" auf dem Fenster des eigenen Büros Gebühren kosten? Nach Stern-Angaben musste der Inhaber eines Einbauservice für Navigationsgeräte dafür sogar einen Bauantrag stellen. Das Bauamt im rheinischen Königswinter habe darauf bestanden, wegen der "Nutzungsänderung eines Wohnraums und Errichtung einer Werbeanlage". 216 Euro Gebühr seien fällig geworden, "allein 66 Euro für die Bauabnahme". Der Einwand des Kleinunternehmers, dass es "gar nichts umzubauen" gebe, konnte die Beamten offensichtlich nicht beeindrucken.
  • Weil der Fuhrpark einer Berliner Glaserei nicht mit Partikelfiltern ausgerüstet ist, musste der Handwerksbetrieb Ausnahmegenehmigungen beantragen. Vier Fahrzeuge dürfen jetzt 18 Monate lang in der Berliner Umweltzone weiterfahren, schreibt der Stern. Die Bearbeitungsgebühr, die das Bezirksamt Pankow dafür verlange: 1720 Euro.

Welche Gebühren gehen Ihnen so richtig auf die Nerven? Welche Kommune langt besonders heftig hin? Schreiben Sie der Redaktion!

(sfk)



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HANDWERK
AKTUELL
Pressespiegel paradox
Paragrafen
Die Klagen der Betriebe über lahme Richter: Jetzt haben auch andere Medien das Thema Prozessdauer entdeckt – mit überraschenden Ergebnissen.

Der Elektrotechnikmeister Eckart Kleine ist nur einer von zahlreichen Betriebsinhabern, die – wie berichtet – eine "Geduldsprobe vor Gericht" erleben oder erlebt haben. Eine Schlussrechnung, die Kleine vor mehr als fünf Jahren geschrieben hatte, steckt nach wie vor in den Mühlen der Justiz fest. Der Text mit der Schlagzeile Vier Richter – kein Urteil ist auf handwerk.com am 22. April erschienen, der Fall wird vor dem Oldenburger Landgericht verhandelt.

Nur einen Tag später hat die Oldenburger Nordwest Zeitung den Jahresbericht der Oldenburger Justizbehörden als eine „Erfolgsbilanz“ bezeichnet. Oldenburgs Richter würden „zügig und in guter Qualität“ arbeiten.

Dass "lange Wartezeiten" nicht nur in der Provinz, sondern auch in der Bundeshauptstadt ein Problem sind, hat unterdessen die Tageszeitung Die Welt vermeldet. Die Prozessdauer bringe "Firmen in Not", das Einklagen von Schulden dauere in Zivilverfahren der ersten Instanz im Schnitt neun bis zehn Monate: "Viele Unternehmen können sich das nicht leisten." Neun bis zehn Monate? Eckart Kleine würde sich über solche Fristen geradezu freuen.

Weitere Stimmen zur Rechts-Realität in Deutschland finden Sie hier.

(sfk)




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HANDWERK
AKTUELL
Brechen Spritpreise Unternehmern das Genick?
umfrage-aktuell
Der Preiswahnsinn an den Zapfsäulen macht Betrieben zu schaffen. Jedem fünften Unternehmer droht das Aus. Das ergibt die aktuelle handwerk.com-Umfrage.

Woche für Woche steigen die Benzin-Preise und erreichen neue Rekorde. „Geldgrab Zapfsäule: Wie reagieren Sie auf den Preiswahnsinn?“ haben wir in dieser Woche gefragt.

Die Benzinpreise schlagen in den Betrieben voll ein. Die Wirkung: 20 Prozent der Unternehmer sagen: „Nicht mehr lange und wir machen den Laden dicht.“ Weitere 42 Prozent spüren die Auswirkungen bei dem, was am Ende für sie übrig bleibt: „Gar nicht, das geht eindeutig zulasten des Gewinns.“ Andere Unternehmer (38 Prozent) reagieren auf die zusätzlichen Kosten: „Wir geben die Spritpreise an die Kunden weiter“, sagen sie.

Was können Handwerksbetrieb nun gegen die steigenden Preise tun? Weniger fahren, günstigere Tankstellen suchen, sparsameres Auto kaufen? Nicht für jeden sind das praktikable Lösungen. Der ADAC sieht eine Möglichkeit, die recht universell nutzbar ist: eine betont Kraftstoff sparenden Fahrweise.

Das bedeutet: flott beschleunigen, möglichst rasch die Gänge hoch schalten, dann betont untertourig, also mit niedrigen Drehzahlen, die gewählte Geschwindigkeit beibehalten. Selbst im Stadtverkehr kann man im 5. Gang noch gut mitschwimmen. Im Einzelnen: 

  • Motor ohne Gaspedalbetätigung starten 
    nach dem Anfahren sofort in den 2. Gang gehen, mit 3/4 Gas zügig beschleunigen
  • frühzeitig - bei einer Drehzahl von ca. 2000 U/min - die einzelnen Gänge hoch schalten 
  •  Zurückschalten ist nicht erforderlich, solange der Motor, ohne zu rucken, noch Gas annimmt. Nach jedem  Schaltvorgang ist wieder ein Tritt aufs Gas notwendig - das kostet jedes Mal Sprit! 

Auch richtig verzögern will gelernt sein:  

  • so lange wie möglich die Motorbremswirkung nutzen. Im "Schiebebetrieb", beim Heranrollen an eine Ampel, nicht den Gang herausnehmen:´

Bereits mit diesen einfachen Maßnahmen lassen sich nach ADAC-Erfahrungen 10 bis 20% Kraftstoff einsparen.

(ja)




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HANDWERK
AKTUELL
"Schwarzarbeit bildet"
Schuhe eines Malers
Ein Malermeister und seine ungewöhnliche These: Schwarzarbeit sei eine gute Weiterbildungsmöglichkeit – sein Betrieb profitiere sogar davon.

Seine Begründung: Wenn die Gesellen in ihrer Quasi-Selbstständigkeit "etwas falsch machen, geht es direkt ins Geld oder an die Ehre“. Die Mitarbeiter würden unheimlich aus ihren Fehlern lernen.

„Das Handwerk und der Betrieb profitieren von dieser Form und Art der Weiterbildung und es kostet eigentlich nichts“, fasst er seinen Vorschlag zusammen.

Die Schwarzarbeit sei übrigens kein Dauerzustand. Spätestens mit der Gründung der eigenen Familie würden seine Gesellen ihre illegale Beschäftigung aufgeben. Den vollständigen Leserbrief des Malermeisters, der mit seiner Theorie lieber anonym bleiben möchten, finden Sie hier.

Können Sie seine Ansicht teilen? Schreiben Sie der Redaktion.

(ja)




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HANDWERK
AKTUELL
Schwarzarbeiter haften für Pfusch
Handschellen-Haende
Auch Handwerker, die sich illegal ein paar Euro dazuverdienen, müssen saubere Arbeit abliefern. Wenn nicht, müssen sie künftig zahlen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

In zwei Fällen haben die Karlsruher Richter den Bauherren Recht gegeben.

Fall 1: Ein Hauseigentümer hatte einen Handwerker mit der Abdichtung seiner Terrasse beauftragt – ohne Rechnung, versteht sich. Als der Auftraggeber später den Wassereinbruch meldete, sah sich der Handwerker nicht in der Pflicht und berief sich auf die Nichtigkeit des Vertrages.

Fall 2: Ein Vermessungsingenieur hatte die Lage eines Hauses falsch bestimmt. Die nachträglichen Umbaukosten beliefen sich auf 30.000 Euro. Hier lehnte der Handwerker die Gewährleistungsansprüche ab, weil keine Rechnung vorlag.

Das Urteil: Wer als zugelassener Handwerker einen Auftrag ohne Rechnung erfülle, verhalte sich widersprüchlich, wenn er sich später auf die Gesamtnichtigkeit des Vertrages berufe und Gewährleistungspflichten ablehne.

Aktenzeichen: BGH VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07

(ja)




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Vier Richter – kein Urteil
uhr3
Geduldsprobe vor Gericht: Eine Schlussrechnung, die Eckart Kleine vor mehr als fünf Jahren geschrieben hat, steckt in den Mühlen der Justiz fest.

Seit November 2002 wartet der niedersächsische Elektrotechnikmeister Eckart Kleine darauf, dass sich ein Richter des Landgerichts Oldenburg erbarmt und ein Urteil fällt. Der Gegenstand des Prozesses mit dem Aktenzeichen 6O 37 83/02 ist für ihn zur Nebensache geworden. „Ob ich Recht bekomme oder die Gegenpartei, ist mir schon fast egal – ich will nur endlich einen Schlussstrich unter die Sache ziehen.“ Strittig sind angebliche Mängel im Wert von knapp 18.000 Euro.

Der Handwerksmeister hatte die kompletten Elektroinstallationen in der neugebauten Verkaufshalle eines Kfz-Händlers übernommen. Bis zur Eröffnung des Bauwerkes und der Schlussrechnung sei alles einigermaßen normal gelaufen, erinnert sich Kleine: „Dann war drei Monate Funkstille.“ Auch ein erstes Gutachten, das zu 95 Prozent für ihn ausgefallen sei, brachte keine Einigung. Die Kontrahenten trafen sich vor Gericht wieder.

Weiterlesen:
  [Vier Richter – kein Urteil]
  ["Entnervende Angelegenheit"]


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AKTUELL
Rote Karte für braune Gedanken
Rote Karte
Wegen rechtsextremer Aktionen: Einem Schornsteinfeger in Sachsen-Anhalt ist jetzt der Kehrbezirk entzogen worden. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung (MZ).

Bezirksschornsteinfegermeister Lutz B. aus Laucha (Burgenlandkreis) werde unter anderem vorgeworfen, dass er an Veranstaltungen teilgenommen hat, die an die Mörder des Außenministers der Weimarer Republik erinnert hatten. Laut Innenministerium sei Lutz B. ein "führender Rechtsextremer" in der Region. Er sitzt für die NPD im Kreistag.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer und Wirtschaftsminister Reiner Haseloff unterstützen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes. Begründung: Lutz B. habe als Schornsteinfeger vom Staat ein Monopol für seinen Beruf bekommen. Er könne sich überall Zugang verschaffen. Umkehrschluss: Die Bürger müssten einen Rechtsextremisten in ihr Haus lassen und könnten sich nicht dagegen wehren. "Das darf nicht sein», wird Haseloff in der MZ zitiert.


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Dildo-Tischler erregt die Nachbarschaft
Holzdildo Erotik
Spaßbringer vom Land: In dem kleinen Ort Hettigenbeuern drechselt Elmar Thüry Dildos und Vibratoren aus Fichtenholz – jetzt bangen seine Mitbürger um den guten Ruf ihres Dorfes.

Thürys Sexspielzeuge aus Odenwälder Holz sind bei namhaften Erotikhändlern beliebt. Doch nicht jeder Einwohner des Ortes im Neckar-Odenwald-Kreis teilt diese Begeisterung. Schon gar nicht, seit sie in ihren Briefkästen Prospekte fanden, in denen der 52-jährige Handwerker für seine "Spaßbringer vom Land" wirbt. "Die Leute haben ein moralisches Problem, das ich nicht nachvollziehen kann. Wenn ich eine spezielle Waffe erfunden hätte, gäbe es keinen Aufschrei."

Bei der örtlichen Handwerkskammer ist Thüry übrigens als "Drechsler und Elfenbeinschnitzer" eingetragen. Seit anderthalb Jahren produziert er seine "Holdis" – die Abkürzung von Holzdildo. Warum aus Fichtenholz? "Das ist ein sehr langfaseriges Holz, das Vibrationen besser übertragt als Hartholz", antwortet Thüry. Probleme habe es anfangs mit der Beschichtung der Erotikprodukte gegeben. Mittlerweise benutzt er Lack auf Wasserbasis: "Alles andere provoziert allergische Reaktionen."

Sein persönlicher Favorit aus seiner Produktpalette heißt "Bärenzunge". Und überhaupt: Die Dildos aus Hettigenbeuren würden nicht nur Frauen, sondern auch Männern gefallen: "Man kann so schön damit auf Entdeckungsreise gehen."

(sfk)

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