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18.11.2003
HANDWERK
AKTUELL
Mandat gegen Auftragsvermittler
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Verstoßen die Formverträge von Auftragsvermittlern gegen geltendes Recht? Ein Bremer Rechtsanwalt will „im Rahmen eines aktuellen Mandates“ gegen die Locat Projektsteuerung GmbH vorgehen.

„Ich habe einen Vertrag bei einem Auftragsvermittler unterschrieben. Wie steht es um meine rechtlichen Möglichkeiten?“, so lautet eine der häufigsten Leseranfragen der vergangenen Wochen. Im Fall des hannoverschen Unternehmens Locat gibt es jetzt Antworten.

Der Bremer Rechtsanwalt Gernod W. Borchert wird gegen den Locat-Formvertrag angehen, falls das Unternehmen, aus dem Vertrag heraus auf Zahlung einer Kostenpauschale klagen sollte.

Allen Handwerkern, die bei Locat unterschrieben haben, empfiehlt Borchert die Anfechtung. Die Verträge enthalten nach Ansicht des Juristen Klauseln, die „unklar gefasst“ sind und daher keine Wirksamkeit haben. Borchert: „Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die Verträge als Ganzes für unwirksam oder sogar sittenwidrig erklären würde.“

Weitere Informationen zum Thema:
  • Auftragsvermittler: Alle Artikel in einer Übersicht

  • (sfk)


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