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07.10.2003
HANDWERK
AKTUELL
"Juristisch kaum angreifbar"
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Das Thema Auftragsvermittler (wir berichteten) erweist sich als Stich ins Wespennest. Jetzt warnt der Tischlermeister Udo Mathy die handwerk.com-Leser vor der Rottluff & Partner Bauplanungs- und Baukoordinations GmbH in Neu-Isenburg.

„Auch ich gehöre zu denen, die reingefallen sind“, sagt Mathy, der in Waldesch (nahe Koblenz) drei Mitarbeiter beschäftigt. Den Vertrag mit Rottluff hat der erfahrene Handwerksmeister im Frühjahr unterschrieben. Nur wenige Wochen später musste er erkennen, dass er für seine Unterschrift „keinerlei Gegenleistung“ erhalten sollte: „Die schicken einem nur Anschriften von Bauvorhaben, bei denen man sich dann bewerben kann – das kann doch gar nicht funktionieren.“

Sein unternehmerischer Fauxpas kostet Mathy 2700 Euro. Zum Vergleich: Die Locat Projektsteuerung GmbH in Hannover verlangt für ihre Dienste 2800 Euro. Die erste Rate über 1534,68 Euro hat der Tischlermeister bereits an Rottluff überwiesen: „Hätte ich vorher Ihre Artikel gelesen, hätte ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.“

Ein Anruf der Redaktion bei der Rottluff GmbH wird im Keim erstickt. Wer auch immer bei dem Neu-Isenburger Unternehmen den Hörer abnimmt, er mag weder seinen Namen nennen, noch eine Stellungnahme abgeben: "Berichten Sie was Sie wollen, wir haben kein Interesse."

Tipps für den Umgang mit Auftragsvermittlern

Die Kreishandwerkerschaft Werra-Meißner (Hessen) warnt ebenfalls vor der Rottluff GmbH. Die von der „Auftragsbörse“ in Aussicht gestellte Leistung werde im Vertrag nicht näher konkretisiert, daher seien bereits geschlossene Verträge juristisch kaum angreifbar.

Für den Umgang mit Auftragsvermittlern hat die Kreishandwerkerschaft konkrete Tipps formuliert:
  • Lassen Sie sich nicht zur sofortigen Unterzeichnung eines Vertrages drängen.
  • Legen Sie den Vertrag Ihrer Kreishandwerkerschaft oder einem Rechtsanwalt vor, bevor Sie unterschreiben
  • Sind die Auftragsvermittler nicht zu Vertragsänderungen bereit, sollten Sie den Vertrag auf keinen Fall unterschreiben.


Weitere Informationen zum Thema:
  • Auftragsvermittler: Alle Artikel in einer Übersicht

  • (sfk)


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