Ganz große Literatur: Schuldner-Anwälte überraschen nicht selten mit skurrilen Vorschlägen und schrägen Formulierungen. Der Dachdecker Olaf Bannik gewährt Einblick in seinen aktuellen Schriftverkehr.
Seit Oktober 2006 wartet Bannik auf knapp 28.000 Euro. Damals hatte er den Dachstuhl einer Lagerhalle der GmbH xy „komplett mit Dacheindeckung gerichtet“. Der Klageweg hat dem Dachdeckermeister bislang nichts eingebracht – mal abgesehen von einem ansehnlichen Stapel Papier.
Der Rechtsvertreter der Gegenseite hat Banniks Anwalt folgende Sätze geschickt: "Vielleicht ist Ihrem Mandanten noch nicht ganz klar geworden, dass der Geschäftsführer unserer Mandantin rechtlich nicht verpflichtet ist, mit privatem Geld für die Schuld der GmbH einzustehen." Und überhaupt: Vielleicht sei es für den Schuldner sogar günstiger, die "xy Baugesellschaft mbH in die Insolvenz gehen zu lassen und dafür hier eine Zweigniederlassung seiner [...] xy Estrichtechnik mbH aufzumachen als noch weiteres privates, noch dazu geliehenes Geld in die GmbH zu stecken, um damit Schulden bei Ihrem Mandanten zu bezahlen."
"Es ist Geld vorhanden, der Mann ist aber nicht bereit, für seine Schulden einzustehen – das ist doch offensichtlich", schimpft Bannik. Es falle ihm extrem schwer, ruhig zu bleiben, wenn er solche Sätze lesen müsse. Die acht Mitarbeiter seines Betriebes in Salzwedel in Sachsen-Anhalt wollten ihr Geld schließlich auch pünktlich sehen.
Einen Vergleichsvorschlag "zur Beendigung des Gerichtsverfahrens" hat der gegnerische Anwalt mit diesem Argument untermauert: "Bei aller Enttäuschung, allem Ärger und aller Wut mag Ihr Mandant auch überlegen, dass ein Spatz in der Hand vielfach besser ist, als eine nicht erreichbare Taube auf dem Dach." Bannik hat sich darauf nicht eingelassen, mittlerweile ist ein "Säumnisurteil mit sofort vollstreckbaren Titel ergangen". Der Richter habe dann auch noch einen Spruch parat gehabt: "Ich habe meine Schuldigkeit getan, nun müssen Sie nur noch sehen, wie Sie an Ihr Geld kommen."
Im März 2007 hat Bannik übrigens gegenüber handwerk.com (
wir berichteten) einen geradezu prophetischen Satz gesagt: „Sollte tatsächlich jemand auf Zahlung verurteilt werden, wird er wahrscheinlich Insolvenz anmelden – das Spiel kennt man doch.“
Welche Stilblüten und frechen Formulierungen aus der Feder von Anwälten und Schuldnern haben Sie geärgert?
Schreiben Sie der Redaktion!
.