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05.05.2008
HANDWERK
AKTUELL
Grenzenlos gierig auf Gebühren
Gebühren
Der eine Betrieb zahlt für Aufkleber auf dem Firmenfenster, der andere für Abfalltonnen, die er nicht benötigt. Wenn es um Gebühren geht, ist die Phantasie der Kommunen grenzenlos – genau wie die Ohnmacht der Unternehmer.

Das Magazin Stern hat jetzt absurde Beispiele für Behördenwillkür zusammengetragen. Hier drei Kostproben:
  • Das Landratsamt Rottweil (Baden-Württemberg) zwingt laut Stern einer Bäckerei fünf Restmülltonnen à 120 Liter auf. Dafür müsse der Betrieb jährlich 285 Euro zahlen. Obwohl die Bäckerei keinerlei Restmüll produziere, bestehe die Behörde auf die Gebühren.
  • Kann ein "Klebeschild" auf dem Fenster des eigenen Büros Gebühren kosten? Nach Stern-Angaben musste der Inhaber eines Einbauservice für Navigationsgeräte dafür sogar einen Bauantrag stellen. Das Bauamt im rheinischen Königswinter habe darauf bestanden, wegen der "Nutzungsänderung eines Wohnraums und Errichtung einer Werbeanlage". 216 Euro Gebühr seien fällig geworden, "allein 66 Euro für die Bauabnahme". Der Einwand des Kleinunternehmers, dass es "gar nichts umzubauen" gebe, konnte die Beamten offensichtlich nicht beeindrucken.
  • Weil der Fuhrpark einer Berliner Glaserei nicht mit Partikelfiltern ausgerüstet ist, musste der Handwerksbetrieb Ausnahmegenehmigungen beantragen. Vier Fahrzeuge dürfen jetzt 18 Monate lang in der Berliner Umweltzone weiterfahren, schreibt der Stern. Die Bearbeitungsgebühr, die das Bezirksamt Pankow dafür verlange: 1720 Euro.

Welche Gebühren gehen Ihnen so richtig auf die Nerven? Welche Kommune langt besonders heftig hin? Schreiben Sie der Redaktion!

(sfk)



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