Jetzt den Betrieb übertragen oder lieber später - was wird teurer? Vieles ist unklar, eine Antwort oft nicht möglich. Sicher ist nur eins: Wer sich jetzt nicht drum kümmert, der zahlt drauf.
Wer heute seinen Betrieb übergeben will, braucht viel Geduld. Schuld ist die Erbschaftssteuerreform: Erst wenn klar ist, wie sie im Detail ausfällt, können Firmeninhaber die beste Variante wählen. Doch die Reform lässt auf sich warten. Im November war sie zwar schon in trockenen Tüchern, aber seitdem wird immer wieder an dem Entwurf geschraubt. Was dabei herauskommt, sorgt für Kritik. So spricht etwa das Deutsche Forum für Erbrecht von einem "Bürokratiemonster" und einem "Anschlag auf Unternehmen".
Denn Firmenerben sollen nach derzeitigem Stand der Dinge zwar 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei bekommen. Doch das ist an Bedingungen geknüpft. Der Nachfolger muss das Unternehmen mindestens 15 Jahre weiterführen, er darf in dieser Zeit kein Kapital aus der Firma über den laufenden Gewinn hinaus entnehmen, und er darf zehn Jahre lang die Lohnsumme nicht unter 70 Prozent des Durchschnittswertes der fünf Jahre vor dem Erbfall sinken lassen. Eine einzige Abweichung von diesen Vorgaben würde die komplette Steuerbefreiung kosten. Der wichtigste Vorstoß für eine Änderung kommt derzeit aus Bayern: Danach soll die Frist für das Entnahmeverbot auf zehn Jahre verkürzt werden und die Steuerbefreiung nicht komplett wegfallen, sondern nur anteilig für die noch verbleibenden Jahre. Das Hin und Her um die Reform hat Folgen: Bei vielen Firmenübergaben komme es zum Stau, berichtet Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. "Eine rechtssichere Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte ist derzeit nicht möglich, da die künftige Rechtslage unsicher ist." Käme es zum Beispiel noch zu einem Bürokratieabbau bei der 85-Prozent-Regelung, dann böte sie viele Vorteile.
Doch es spielen auch andere Faktoren eine Rolle: So will der Gesetzgeber die Freibeträge erhöhen, zum Beispiel für Ehegatten auf 500 000 Euro (bisher 307 000), für Kinder auf 400 000 Euro (205 000) und für Geschwister, Nichten und Neffen auf 20 000 Euro (10 300). Gleichzeitig steigen die Erbschaftssteuersätze an, dramatisch zum Beispiel für Nichten und Neffen: bei einem Vermögen von bis zu sechs Millionen Euro von 12 auf 30 Prozent. Noch komplizierter wird es, wenn Immobilien mit im Spiel sind: "Dann besteht größter Handlungsbedarf", warnt Hanspach.
Trotz des Beratungsstaus in den Kanzleien sollten sich Firmenchefs mit Übergabeplänen jetzt informieren. Denn schon im Juni könnte es ganz schnell gehen, bis spätestens Ende 2008 jedoch ist mit Sicherheit alles gelaufen, denn ohne Reform wären ab 2009 Übertragungen steuerfrei möglich. Andererseits braucht es seine Zeit, auch noch für den ungünstigsten Fall individuelle und legale Möglichkeiten zu entwickeln, um die 85-Prozent-Regelung zu umgehen. "Das wird dann vielleicht nicht ganz so günstig, dafür aber wenigstens praktikabel", verspricht Hanspach.
|
|
|||
|
19.05.2008
|
|
||







