Das Formular für Eigentümergemeinschaften zum Steuerbonus liegt vor.
Den so genannten Steuerbonus auf Handwerkerleistungen können auch Mitglieder einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft in Anspruch nehmen, selbst wenn diese Leistungen von der Eigentümergemeinschaft beauftragt wurden. Ebenso können Mieter, die diese Dienstleistungen per Nebenkosten finanzieren, den Bonus nutzen. Eine bundeseinheitliche Musterbescheinigung hat zu diesem Zweck die Oberfinanzdirektion Münster vorgelegt. Den Vordruck finden Sie im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, www.fm.nrw.de.
(jw)
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10.05.2007
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