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23.05.2008
HANDWERK
MANAGEMENT
"Verpfeifen" leicht gemacht?
Pfeife

Will die Bundesregierung Mitarbeiter zu Spitzeln machen? Es liege Pläne vor, die es Arbeitnehmern leichter machen sollen, ihren Betrieb bei Behörden zu „verpfeifen“ – ohne dass ihnen die Kündigung droht.

„Anzeigerecht“ soll der neue Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch heißen, der diese Angelegenheit regelt, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ). Der Formulierungsvorschlag der Bundesregierung sehe vor, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich zuerst seine Vorgesetzten informieren muss, wenn er „konkrete Anhaltspunkte“ für Missstände im Betrieb hat. An die Behörde könne er sich erst wenden, wenn „der Arbeitsgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht ausreichend“ nachkomme, zitiert das Blatt.

Interessant seien aber vor allem die Ausnahmen. Die könnten Unternehmen hart treffen. Denn laut Vorschlag kann der Mitarbeiter dann direkt externe Behörden kontaktieren, ohne dass der Betrieb Bescheid weiß.

So sehen einige Ausnahmen aus:

  • Wenn dem Mitarbeiter der interne Weg nämlich „nicht zumutbar“ erscheint, könne er sich direkt an die Behörden werden, heißt es.
  • Wenn aus dem Betrieb heraus „eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht“ – dann sei keine interne Bitte um Abhilfe nötig.
  • Wenn der Arbeitgeber oder ein Kollege eine Straftat begangen habe. Das sei beispielsweise denkbar, wenn es im Betrieb Bestechung gibt.
  • Wenn der Arbeitnehmer weiß, dass „eine innerbetriebliche Abhilfe nicht oder nicht ausreichend erfolgen wird“, darf er sich direkt an die Behörden wenden.

Der Vorschlag gehe deutlich über die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hinaus. Laut HAZ durfte ein Arbeitnehmer bisher nur bei „schwerwiegenden“ Straftaten des Unternehmens auf eine interne Klärung verzichten.

(ja)




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