Schufa, Creditreform oder Bürgel - Wirtschaftsauskunfteien gibt es viele, und ihr Einfluss ist groß: Von den Daten, die sie über Unternehmen speichern, hängen Existenzen ab, denn immer öfter nutzen Geschäftspartner, Lieferanten und Auftraggeber ihre Dienste - und lassen einen Deal platzen, wenn das Urteil ungünstig ausfällt. Um so verwunderlicher scheint es da, wie manche Auskunfteien an ihre Informationen kommen. "Ich war völlig überrascht, als mich die Mitarbeiterin einer Auskunftei anrief und sofort alles mögliche am Telefon wissen wollte", berichtet Andrea Herold. "Auftragslage, Umsätze, Mitarbeiterzahl - alles hat sie interessiert", berichtet die Chefin einer Textilreinigung in Magdeburg. Besonders irrtierte die Unternehmerin, dass sich die Anruferin nicht erst vergewisserte, wirklich mit der Chefin zu sprechen. "Was wäre denn, wenn ein Mitarbeiter mit schlechter Laune ans Telefon geht und den Betrieb schlecht macht?" Das konnte sich die Mitarbeiterin der Auskunftei wohl nicht vorstellen, "Warum jemand so etwas machen sollte, hat sie mich gefragt." Und als Herold zögerte, gab es noch etwas Druck: "Nicht zu an antworten könne von Nachteil sein, dann blieben die alten Daten stehen, hieß es."
Unsichere Quellen
Das könnte allerdings gefährlich sein. Denn Auskunfteien beziehen ihre Informationen aus allen möglichen Quellen, etwa aus Unternehmensregistern, Zeitungsartikeln oder dem Internet. Ebenso sammeln sie Hinweise früherer Geschäftspartner. Und wenn sonst nichts geht, greifen sie auf Statistiken zurück und ergänzen ihre Daten anhand von Durchschnittswerten. "Man sollte sich genau informieren, welche Angaben die Auskunftei über das eigene Unternehmen gesammelt hat", rät Horst-Dieter Wiedermann von der Handwerkskammer Magdeburg. Da jedoch niemand zur Auskunft verpflichtet sei, sollte sich jeder Unternehmer genau überlegen, ob und welche Angaben er macht, betont der Betriebsberater.
Ihr Recht auf korrekte Daten
Wer die über ihn gespeicherten Daten einsehen will, muss diese anfordern. Einzelunternehmer haben darauf einen Anspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz, erläutert Wolfgang Holst, Mitarbeiter des Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten in Hannover. Bestreite ein Unternehmer die Richtigkeit der über seinen Betrieb gespreicherternDaten, dann dürfe die Auskunftei sie nicht mehr verwenden. Zudem bestehe ein Anspruch auf Richtigstellung bei nachweislich falschen Angaben. Einträge über angeblich schlechte Leistungen oder unzuverlässiges Zahlungsverhalten ließen sich zum Beispiel mit Referenzen widerlegen. Auch sei eine Änderung durchsetzbar, wenn ein Unternehmer aufzeigen kann, dass die Eintragungen offensichtlich nicht schlüssig sind. "Wenn da zum Beispiel steht, dass der Betrieb 17 Mitarbeiter bei einem Jahresumsatz von 10000 Euro hat, dann kann etwas nicht stimmen."
Um solche Fehlinformationen auszuräumen, rät Holst Unternehmen dazu, konstruktiv mit den Auskunfteien zusammenzuarbeiten. Die Arbeit der Auskunfteien sei ja sinnvoll. Sich schlicht zu weigern, helfe dem Unternehmen nicht. Wichtig sei es allerdings auch, klare Regeln im Betrieb zu schaffen, wer Auskünfte gibt: "Solche Auskünfte sollten nur über den Chef laufen, sonst werden unbedarft Daten weitergegeben, die vielleicht nicht zutreffen oder den Betrieb im schlimmsten Fall sogar absichtlich in einem falschen Licht erscheinen lassen."
Kein Recht auf die Wahrheit
Und was passiert, wenn ein Unternehmer gegenüber einer Auskunftei falsche Angaben macht? "Einer Auskunftei gegenüber falsche Angaben zum eigenen Unternehmen zu machen, hat rechtlich keine Konsequenzen, solange man mit ihr kein Vertragsverhältnis hat", berichtet Holst.
(jw)






