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15.05.2008
GELD & RECHT
RECHT
Außer Klagen nichts gewesen?
Recht Urteil Hammer Paragraf
Nur Abzocker profitieren vom Antidiskriminierungsgesetz, für alle anderen hat es wenig gebracht, meinen viele Juristen. Doch wie sieht die Belastung für kleine Betriebe aus?

Am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lassen Rechtsanwälte kaum ein gutes Haar, wie sich jüngst auf dem Deutschen Anwaltstag in Berlin zeigte. Vom AGG profitierten nur "einige unverschämte Abzocker" zitiert www.beck.de den Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer. Diese AGG-Hopper verdienten sich demnach ihren Unterhalt, indem sie sich auf fehlerhaft ausgeschriebene Stellen bewerben, um wegen Diskriminierung Schadenersatz zu verlangen. Im Übrigen seien die Befürchtungen vor Bürokratie- und Klagewellen jedoch übertrieben gewesen, sagten andere Juristen. Insgesamt sei das AGG quasi wirkungslos.

Ist das wirklich so? Wie wirkt sich das AGG in Ihrem Betrieb aus? Hatten Sie es vielleicht schon mit einem Abzocker zu tun? Schreiben Sie uns einen Leserbrief

(jw)




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