Am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lassen Rechtsanwälte kaum ein gutes Haar, wie sich jüngst auf dem Deutschen Anwaltstag in Berlin zeigte. Vom AGG profitierten nur "einige unverschämte Abzocker" zitiert www.beck.de den Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer. Diese AGG-Hopper verdienten sich demnach ihren Unterhalt, indem sie sich auf fehlerhaft ausgeschriebene Stellen bewerben, um wegen Diskriminierung Schadenersatz zu verlangen. Im Übrigen seien die Befürchtungen vor Bürokratie- und Klagewellen jedoch übertrieben gewesen, sagten andere Juristen. Insgesamt sei das AGG quasi wirkungslos.
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(jw)










