Azubis, die Überstunden machen, haben keinen Anspruch auf Facharbeiterlohn.
144 Überstunden hatte ein Auszubildender in seiner dreijährigen Ausbildungszeit angesammelt. Der Betrieb bezahlte ihm dafür einen Stundenlohn von 2,77 Euro, der Azubi wollte jedoch wie ein Helfer oder ein Facharbeiter bezahlt werden, da die Überstunden nicht Teil der Ausbildung seien. Seine Forderung: 6,83 Euro pro Stunde. Das Landesarbeitsgericht Sachsen entschied, dass der Auszubildende keinen Anspruch auf die Zahlung eines Facharbeiterlohns habe, da die in den Überstunden geleisteten Aufgaben Teil der Ausbildung gewesen sein.
Landesarbeitsgericht Sachsen:
Urteil vom 16. Januar 2008, An. 9 Sa 269/07
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05.08.2008
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