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24.04.2008
GELD & RECHT
RECHT
Mitarbeiter mit Oberwasser?
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So mancher Mitarbeiter fühlt sich zu kurz gekommen und holt sich selbst, was ihm vermeintlich zusteht: Hier wird gestreikt, dort krank gefeiert - oder ein Betriebsrat gegründet. In einer Reinigungsfirma gab es dafür nun die Quittung: fristlose Kündigungen für den Wahlvorstand.

Unbezahlte Mehrarbeit, fehlerhafte Abrechnungen und nicht ausgezahlte Zuschläge - diese Zustände wollten sich die Mitarbeiter einer Lübecker Reinigungsfirma nicht länger bieten lassen, berichtet die Oberbayerische Volkszeitung. Mit Gewerkschaftshilfe organisierten die Betroffenen eine Betriebsratswahl. Das wiederum wollte sich die Firma nicht bieten lassen: Sie entließ fristlos vier frisch gewählte Mitglieder des Wahlvorstandes, einem fünften erteilte sie Hausverbot. Die Kündigung stehe "in keinem Zusammenhang mit der an diesem Tag angesetzten Betriebsversammlung", sondern sei "ausschließlich aufgrund arbeitsvertraglicher Verfehlungen der betroffenen Arbeitnehmer ausgesprochen worden", zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme des Unternehmens.

Dem Arbeitgeber drohen nun Kündigungsschutzklagen und ein Strafantrag wegen Behinderung einer Betriebsratswahl.

Wie gehen Sie mit Mitarbeiterforderungen um??
Vielleicht geht es auch ohne Kündigung und Klagen: Was sagen Sie Ihren Mitarbeitern, wenn die über das Thema "Betriebsrat" sprechen? Schreiben Sie uns einen Leserbrief.

(jw)




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