Wer krank ist, darf sich dennoch vergnügen – wenn es denn der Gesundheit dient. Jedenfalls sei eine Krankheit nicht in jedem Fall ein zwingender Grund, den ganzen Tag zu Hause zu sitzen, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt.
Geklagt hat eine Frisörin, die von ihrem Chef trotz Krankschreibung fristlos entlassen wurde. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, litt die Mitarbeiterin an Depressionen. Nachdem jedoch Kollegen die Frau auf einem Rummelplatz gesehen hatte, zweifelte ihr Arbeitgeber jedoch an der Arbeitsunfähigkeit und kündigte ihr fristlos wegen Betrugsverdacht.
Die Arbeitnehmerin gab jedoch vor Gericht an, dass ihre Ärztin ihr empfohlen habe, unter Leute zu gehen. Das Gericht gab der Klägerin recht. Es wies auf eine mögliche gesundheitsfördernde Wirkung solcher Freizeitbeschäftigungen hin. Depressive Mitarbeiter müssten nicht den ganzen Tag das Bett hüten, wenn sie krankgeschrieben seien.
(jw)
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08.04.2008
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