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22.04.2008
GELD & RECHT
RECHT
Mit billigen Praktikanten ist jetzt Schluss
Euro und Geldscheine
Wer Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte einsetzt, muss sie auch angemessen bezahlen. 2,46 pro Stunde sind jedenfalls zu wenig, entschied ein Landesarbeitsgericht. Der Betrieb muss jetzt rund 6800 Euro nachzahlen.

Geklagt hatte eine Praktikantin, weil sie in einem sechsmonatigen Praktikum wie eine normale Arbeitskraft gearbeitet hatte, ihr der Betrieb jedoch lediglich 2,46 pro Stunde bezahlt hat - monatlich 375 Euro für einen 35-Stunden-Job. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab der Klägerin Recht: Auch wenn es nicht mit einer Ausbildung vergleichbar sei, müsse bei einem Praktikum der Ausbildungsaspekt im Vordergrund stehen. Da die Klägerin Aufgaben übernahm, die sonst Sachbearbeiterinnen oder eine Sekretärin erledigt hätten, habe sie Anspruch auf angemessene Bezahlung. Das Gericht sprach der Frau eine Bezahlung als Aushilfskraft von zehn Euro pro Stunde zu.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: Az. 5 Sa 45/07

(jw)




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