Zurück zur Startseite

Die handwerk.com Hilfe
handwerk.com - Das Info-Portal für Entscheider im Handwerk
Das schreiben handwerk.com User

Kontakt zum handwerk.com Team
Newsletter bestellen
Mailinglisteneintrag



· Profi-Suche




Container




Startseite







19.08.2008
GELD & RECHT
RECHT
Teurer Umweg zur Arbeit
Unfall_Auto
Erst zur Tankstelle und dann zur Arbeit? Das kann teuer werden, wenn es zum Unfall kommt.

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg macht, um zu tanken, kann dabei den gesetzlichen Schutz der Unfallversicherung verlieren. Davon gebe es nur wenige Ausnahmen, entschied das Hessische Landessozialgericht im Fall einer Arbeitnehmerin, die auf einem Umweg zur Arbeit verunglückt war. Um zu tanken war die Frau bis zum nächsten Ort in die entgegengesetzte Richtung gefahren. Aus diesem Grund erkannte die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Nach ihrer Auffassung gehörte die Strecke zur Tankstelle nicht zum versicherten Weg zur Arbeit.

Die Richter bestätigten die Berufsgenossenschaft: Versicherte müssten zwar nicht in jedem Fall den kürzesten Weg von und zur Arbeit wählen. Versicherungsschutz bestehe auf längeren Wegen jedoch nur, wenn es objektiv nachvollziehbare Gründe für den Umweg gebe. Zulässige Ausnahmen sind nach Auffassung des Gerichts zum Beispiel verkehrstechnisch schlechte Straßen oder verkehrsreiche Strecken, die ein Arbeitnehmer umgehen will.

Zu tanken gehöre hingegen zum "unversicherten persönlichen Lebensbereich". Der Weg zur Tankstelle sei nur versichert, wenn er während der Fahrt unerwartet zum Erreichen des Ziels notwendig werde.

Hessisches Landessozialgericht: Urteil vom 20. Mai 2008, Az. L 3 U 195/07

(jw)

.


Zur Druckansicht des Artikels
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel
Artikel versenden
Weiter Informationen zum Thema abbonieren

Suche nach
verwandten Artikeln
Suche nach verwandten Artikeln