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14.08.2008
GELD & RECHT
RECHT
Unkündbar hinter Gittern
handschellen
Fällt ein Mitarbeiter wegen einer längeren Haftstrafe aus, dann ist das vielleicht ärgerlich. Ein Kündigungsgrund ist es jedoch nicht.

22 Jahre war er für den Betrieb da, und plötzlich kam die Kündigung. Der Grund: Die Polizei hatte den Mitarbeiter mehrfach ohne Führerschein erwischt und nun musste er dafür einige Monate in Haft. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos, da der Betrieb den Arbeitsausfall nicht verkraften könne.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Kündigung in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil zurück: Der Arbeitgeber habe die Kündigung nicht ausreichend begründet. Schließlich hätte er befristet Ersatz einstellen können, da in der Zeit der Haft keine Lohnzahlungen anfallen. Zudem sei bei dieser Entscheidung die lange Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Urteil vom 7. November 2007, Az. 8 Sa 461/07

(jw)




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