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GELD & RECHT
RECHT
Herzloser Chef von Richtern gestoppt
Recht Urteil Hammer Paragraf
Die Ehefrau hochschwanger im Krankenhaus, zu Hause zwei kleine Kinder – in seiner Not beurlaubte sich ein Mitarbeiter kurzerhand selbst und wurde dafür entlassen. Den Chef interessierte die Notlage nicht, das Arbeitsgericht dafür umso mehr.

Im Normalfall können Mitarbeiter nicht eigenmächtig Urlaub nehmen oder Urlaub verlängern. In der Regel ist das automatisch ein Kündigungsgrund. Doch es gibt Ausnahmen: So können zum Beispiel familiäre Gründe ein solches Verhalten rechtfertigen, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 6 Sa 751/07).

Geklagt hatte der Vater zweier Kinder, die in der Regel von der Ehefrau betreut wurden. Als die Frau hochschwanger wegen Komplikationen ins Krankenhaus musste, nahm der Vater vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub, um die Kinder zu betreuen. Als sich die Geburt verzögerte, bat der Mann um weiteren Urlaub, was der Chef verweigerte. Daraufhin verlängerte der Mitarbeiter seinen Urlaub eigenmächtig. Es folgte die Kündigung.

Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Die Notlage sei ein "ein seiner Arbeitsleistung entgegenstehendes Hindernis" im Sinne des Gesetzes. Daher sei von nicht zu verlangen, die Kinder ihm bis zur "Herstellung der familiären Normalität" von anderen betreuen zu lassen. Zumal der Arbeitgeber keine ausreichenden betrieblichen Interessen angeführt habe, die in der konkreten Situation schwerer gewogen hätten.

Urteil hin, Gesetze her: Wie hätten Sie als Chef in so einer Situation entschieden? Schreiben Sie uns einen Leserbrief.

(jw)




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