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27.03.2008
GELD & RECHT
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Elektriker im Netz der Steuerfahnder
handschellen
Die Fahndungswelle rollt - und sie erfasst nicht nur die großen Steuersünder. Das bekommt jetzt auch Elektromeister Markus P.* schmerzlich zu spüren: Zwei frisch gekündigte Mitarbeiter schwärzten den Unternehmer wegen seiner Luxemburger Aktivitäten an. Kein Einzelfall. Die besten Informanten des Fiskus sind Insider: Ex-Gatten, frühere Geschäftspartner und wütende Mitarbeiter.

Auf Empfehlung eines Finanzberaters hatte der Chef eines 20-Mann-Betriebs vor zwei Jahren in Luxemburg eine sogenannte Société Anonyme (S.A.) gegründet, eine "anonyme Aktiengesellschaft", deren Gesellschafter absolut anonym bleiben. Diese S.A. gründete ihrerseits eine zweite S.A., und die stellte P.s deutscher Firma Vorleistungen in Rechnung, die nur noch die Endmontage übernahm. In Deutschland minderte P. durch die Einkäufe seinen steuerpflichtigen Gewinn und hatte in Luxemburg den Vorteil niedrigerer Unternehmenssteuern. Mittlerweile hatte P. Besuch von der Steuerfahndung. Auf seine Spur kamen die Fahnder durch Hinweise ehemaliger Mitarbeiter des Elektrobetriebs, die sich auf diese Weise für ihre Entlassung rächten. Dass P.s Transaktionen vielleicht sogar legal sind, spielte dabei keine Rolle, diese Frage darf jetzt ein Gericht klären.

Kein Einzelfall, wie Jens Hanspach berichtet: "Es sind vor allem verärgerte Mitarbeiter, Geschäftspartner und Ex-Ehegatten, die den Fiskus mit Hinweisen versorgen", meint der Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. "Ehegatten in Scheidungsverfahren hetzen die Steuerfahndung auf, weil sie glauben, so am einfachsten einen Überblick über die Vermögenslage des Ex-Gatten zu bekommen." Hanspach schätzt, dass solche Tipps mehr Steuerfahnder in Gang setzen als die vielen Kontrollmöglichkeiten des Fiskus (s. Checkliste). Sein Rat: "Unternehmer sollten sich genau überlegen, wem sie Einblick in ihre Finanzen und Geschäfte gewähren." Denn wenn die Fahnder erst einmal einen Hinweis haben. drohen erhebliche Geld- und Haftstrafen. Und dann ist es auch für eine Selbstanzeige zu spät, die finanziell deutlich günstiger wäre: "Wer sich selbst anzeigt, geht straffrei aus. Er muss nur die Steuern nachzahlen zuzüglich Hinterziehungszinsen", sagt Hanspach. Außerdem wirke sich die Selbstanzeige "immer positiv bei der Strafzumessung aus". Doch diese Möglichkeit greift nur, wenn die Fahnder nicht schon der Spur sind.

Oft sei den Betroffenen jedoch gar nicht richtig klar, dass sie eine Straftat begehen. "Zu 80 Prozent ist Steuerhinterziehung das Ergebnis von Beraterleistung", schätzt Hanspach. Darum sollten sich Unternehmer vor der Selbstanzeige erst einmal mit Steuerberater und Anwalt beraten. Es gebe da so eine Art "Steuervermeidungstrieb", der so ausgeprägt sei, dass der Steuerberater nicht immer rechtzeitig informiert werde. "Wenn der Berater dann sagt, dass er da ein ganz legales Modell habe, dann setzt dieser Trieb voll ein." So wie bei Markus P.

Weiterlesen:
  [Elektriker im Netz der Steuerfahnder]
  [Alles unter Kontrolle: Diese Quellen zapft der Fiskus an]


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