- Kontenabfrage: Seit 2005 dürfe Finanzbeamte bei Banken und Sparkassen abfragen, wie viele Konten und Depots ein Steuerzahler hat. Heimlich geparkte Vermögen und Kapitalerträge fliegen so schneller auf. Seit 2006 können die Steuerfahnder ihre Kontenabfragen auch auf viele EU-Staaten ausweiten, falls bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht.
- EU-Zinsrichtline: Ebenfalls seit 2005 informieren Banken innerhalb der EU den deutschen Fiskus darüber, wenn ein Deutscher Zinsen kassiert. Davon "freikaufen" können sich Deutsche in Österreich, Luxemburg und Belgien in Form einer anonymen 15-prozentigen Steuer.
- Grenzkontrollen: Seit Mitte 2007 müssen Bargeldtransporte, die 10.000 Euro überschreiten und die EU verlassen, beim Zoll angemeldet werden. Auch innerhalb der EU müssen Sie mit Kontrollen rechnen und darlegen, woher das Geld stammt.
- Geldwäschegesetz: Im Zuge der Terrorismusbekämpfung sind Banken verpflichtet, bei Annahme von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen ab 15.000 Euro die Identität zu ermitteln und bei Verdacht weiterzugeben.
- Steuernummern: Voraussichtlich in diesem Jahr werden neue Steuer-Identifikationsnummern eingeführt, die für jeden Deutschen lebenslang gültig sind und es dem Fiskus erleichtern, Daten über Steuerzahler zu verbinden.
(jw)








