Steuerberater müssen Mandaten grundsätzlich auch ungefragt auf erkennbare Gefahren steuerlicher Belastungen hinweisen, wenn sich diese vermeiden ließen. Das gilt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch für die Gefahr, dass der Fiskus bei einem Firmenwagen private Nutzung unterstellen und den geldwerten Vorteil besteuern könnte. Der Steuerberater sei verpflichtet, ein Fahrtenbuch für jedes Fahrzeug zu empfehlen, für das die Ein-Prozent-Regelung vermieden werden soll. Andernfalls kann der Mandant den Steuerschaden geltend machen.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil vom 29. Januar 2008, Az. I-23 U 64/07
(jw)










