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GELD & RECHT
STEUERN
Steuerhinterziehung länger haltbar!
handschellen
Zehn Jahre soll die Verjährungsfrist bei Steuerstraftaten nach den Plänen der Bundesregierung künftig dauern. Bisher lag das Verfallsdatum für eine strafrechtliche Verfolgung bei fünf Jahren.

Die Bundesregierung will Steuerstraftaten noch effektiver verfolgen können. Um Steuerflüchtlingen länger habhaft werden zu können, soll die strafrechtliche Verjährungsfrist an die Fristen für die Steuerfestlegung angeglichen werden, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

In der Praxis gibt es jedoch schon heute viele Besonderheit, die dazu führen, dass aus den derzeit geltenden fünf Jahren schnell mehr werden, wie Rüdiger Spormann, Fachanwalt für Strafrecht, an einigen Beispielen erläutert:

Beginn der Verjährung
Die strafrechtliche Verjährungsfrist beginne erst, wenn der erste Steuerbescheid vorliegt: Wer also die Steuererklärung für das Jahr 2006 erst im Februar 2008 abgibt und den Steuerbescheid im April 2008 erhält, kann bei der fünfjährigen Verjährungsfrist noch bis zum Mai 2013 strafrechtlich verfolgt werden.

Weiterlesen:
  [Steuerhinterziehung länger haltbar!]
  [Unterbrechung der Verjährung]
  [Ruhen der Verjährung]

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GELD & RECHT
STEUERN
Auskünfte vom Fiskus nicht absetzbar
Flur auf dem Finanzamt
Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt sind jetzt doppelt teuer: Der Fiskus verlangt nicht nur Gebühren für solche Auskünfte, doch diese Gebühren lässt er in vielen Fällen nicht als Betriebsausgaben gelten.

Für die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster ist es nur eine kurze Mitteilung, für viele Unternehmer ein echtes Ärgernis: Weil Unternehmen seit Anfang 2008 die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen dürfen, können sie auch die Gebühren für verbindliche Auskünfte zu diesem Thema nicht mehr abziehen, wie der Deutsche Mittelstandsbund mitteilt. Als nicht abziehbare Steuern galten bisher schon die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer.

Das können Sie absetzen:
Steuerlich absetzen können Unternehmen demnach noch Gebühren für verbindliche Auskünfte, die Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Grunderwerbssteuer betreffen.

OFD Münster: Kurzinformation Einkommensteuer, Nr. 015/2008 v. 10.4.2008

(jw)




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GELD & RECHT
STEUERN
Riskantes Wahlrecht
Steuern - Scrabblespiel
Wer Mitarbeitern steuerfrei etwas Gutes tun möchte, sollte ihnen nicht die Wahl zwischen Sachleistung und Extralohn lassen. Denn das kostet die Steuerbefreiung, wie der Bundesfinanzhof entschied.

Erhalten Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber eigene Waren kostenlos oder verbilligt, so müssen den sich daraus ergebenden Vorteil bis zu einem Wert von 1080 Euro im Jahr nicht versteuern. Ein Arbeitgeber hatte jedoch mit dem Betriebsrat vereinbart, dass die Mitarbeiter ihr Urlaubsgeld auch als steuerfreie Warengutschrift bekommen könnten.

Nach Ansicht des BFH wird in solchen Fällen die Steuer fällig: Den Steuervorteil gebe es nur bei wirklichem Sachlohn. Wenn jedoch eigentlich ein Anspruch auf Geld bestehe, sei die Steuerbefreiung nicht anwendbar.

Bundesfinanzhof: Az 7 AZR 132/07

(jw)




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GELD & RECHT
STEUERN
Strikte Regeln für alle Rechnungen
Finanzamt Schild
Wer Vorsteuer geltend machen will, muss darauf achten, dass die Rechnungen immer den korrekten Namen und Sitz des leistenden Unternehmens benennen - unabhängig von der Rechtsform, wie nun der Bundesfinanzhof entschied.

Bisher hatte der Bundesfinanzhof nur GmbH-Rechnungen entschieden, dass sie Namen und Sitz enthalten müssen, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Zudem muss sich der Rechnungsempfänger von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Diese Regelungen weitet der BFH nun auf alle Rechnungen aus - unabhängig von der Rechtsform des leistenden Unternehmens.

Bundesfinanzhof: Az: V R 61/05

(jw)




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GELD & RECHT
STEUERN
Verluste wandern mit ins Grab
tod
Aus für eine 45 Jahre alte Regelung: Erben dürfen steuerliche Verluste eines Verstorbenen nicht mehr mit den eigenen Einkünften Steuer sparend verrechnen.

Der Bundesfinanzhof kippte die alte Regelung mit sofortiger Wirkung. „Die persönliche Steuerpflicht erstreckt sich auf die Lebenszeit einer Person; sie endet mit ihrem Tod", entschieden die Richter. Allerdings gilt die Neuerung erst für Erbfälle, die nach dem 17. Dezember 2007 eintreten.

Geklagt hatte ein Landwirt. Dessen Vater hatte über mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet. Der Sohn wollte in den Folgejahren rund 45000 Euro mit seinem eigenen zu versteuernden Gewinn verrechnen.

Bundesfinanzhof: Az. GrS 2/04

(jw)


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GELD & RECHT
STEUERN
Elektriker im Netz der Steuerfahnder
handschellen
Die Fahndungswelle rollt - und sie erfasst nicht nur die großen Steuersünder. Das bekommt jetzt auch Elektromeister Markus P.* schmerzlich zu spüren: Zwei frisch gekündigte Mitarbeiter schwärzten den Unternehmer wegen seiner Luxemburger Aktivitäten an. Kein Einzelfall. Die besten Informanten des Fiskus sind Insider: Ex-Gatten, frühere Geschäftspartner und wütende Mitarbeiter.

Auf Empfehlung eines Finanzberaters hatte der Chef eines 20-Mann-Betriebs vor zwei Jahren in Luxemburg eine sogenannte Société Anonyme (S.A.) gegründet, eine "anonyme Aktiengesellschaft", deren Gesellschafter absolut anonym bleiben. Diese S.A. gründete ihrerseits eine zweite S.A., und die stellte P.s deutscher Firma Vorleistungen in Rechnung, die nur noch die Endmontage übernahm. In Deutschland minderte P. durch die Einkäufe seinen steuerpflichtigen Gewinn und hatte in Luxemburg den Vorteil niedrigerer Unternehmenssteuern. Mittlerweile hatte P. Besuch von der Steuerfahndung. Auf seine Spur kamen die Fahnder durch Hinweise ehemaliger Mitarbeiter des Elektrobetriebs, die sich auf diese Weise für ihre Entlassung rächten. Dass P.s Transaktionen vielleicht sogar legal sind, spielte dabei keine Rolle, diese Frage darf jetzt ein Gericht klären.

Kein Einzelfall, wie Jens Hanspach berichtet: "Es sind vor allem verärgerte Mitarbeiter, Geschäftspartner und Ex-Ehegatten, die den Fiskus mit Hinweisen versorgen", meint der Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. "Ehegatten in Scheidungsverfahren hetzen die Steuerfahndung auf, weil sie glauben, so am einfachsten einen Überblick über die Vermögenslage des Ex-Gatten zu bekommen." Hanspach schätzt, dass solche Tipps mehr Steuerfahnder in Gang setzen als die vielen Kontrollmöglichkeiten des Fiskus (s. Checkliste). Sein Rat: "Unternehmer sollten sich genau überlegen, wem sie Einblick in ihre Finanzen und Geschäfte gewähren." Denn wenn die Fahnder erst einmal einen Hinweis haben. drohen erhebliche Geld- und Haftstrafen. Und dann ist es auch für eine Selbstanzeige zu spät, die finanziell deutlich günstiger wäre: "Wer sich selbst anzeigt, geht straffrei aus. Er muss nur die Steuern nachzahlen zuzüglich Hinterziehungszinsen", sagt Hanspach. Außerdem wirke sich die Selbstanzeige "immer positiv bei der Strafzumessung aus". Doch diese Möglichkeit greift nur, wenn die Fahnder nicht schon der Spur sind.

Oft sei den Betroffenen jedoch gar nicht richtig klar, dass sie eine Straftat begehen. "Zu 80 Prozent ist Steuerhinterziehung das Ergebnis von Beraterleistung", schätzt Hanspach. Darum sollten sich Unternehmer vor der Selbstanzeige erst einmal mit Steuerberater und Anwalt beraten. Es gebe da so eine Art "Steuervermeidungstrieb", der so ausgeprägt sei, dass der Steuerberater nicht immer rechtzeitig informiert werde. "Wenn der Berater dann sagt, dass er da ein ganz legales Modell habe, dann setzt dieser Trieb voll ein." So wie bei Markus P.

Weiterlesen:
  [Elektriker im Netz der Steuerfahnder]
  [Alles unter Kontrolle: Diese Quellen zapft der Fiskus an]


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STEUERN
Ökosteuer zurück - jetzt auch für kleine Betriebe
Stromzähler
Nachlass bei der Ökosteuer: Nun können sich auch kleinere Firmen die Steuer erstatten lassen, denn der Gesetzgeber hat die Erstattungsgrenzen kräftig gesenkt. Wer wenig verbraucht, kann nun kassieren.

Wie Energieberaterin Andrea Stanzel aus Wunstorf berichtet, bestehen, Ansprüche auf die Erstattung der Ökosteuer seit dem 1. Januar ab einem jährlichen Mindestverbrauch von
  • Heizöl: 12.530 Liter (bisher: 25.100 Liter)
  • Erdgas: 93.200 kWh (bisher:140.100 kWh)
  • Flüssiggas: 8.460 kg (bisher: 14.700 kg)
Gleichzeitig wurden nach Stanzels Angaben die Erstattungsbeträge erhöht und zwar auf:
  • Heizöl: 16,36 Euro je 1000 Liter
  • Erdgas: 2,20 Euro je 1000 kWh
  • Flüssiggas: 24,24 Euro je 1000 kg
Weitere Infos Wie Sie an die Erstattung kommen und wo Sie sonst noch Ökosteuer sparen können, lesen Sie hier
  • Runter mit Ihren Stromkosten

    (jw)




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