Eine Reihe aktueller Urteile zeigt, dass die Betriebsprüfer bei teuren oder sportlichen Wagen immer öfter genauer hinschauen. Häufig werden solche Wagen als unangemessen eingestuft und die zu üppigen Kosten auf den Gewinn aufgeschlagen. Jüngstes Beispiel: 120.000 Euro hatte ein Unternehmer für einen Porsche 911 Turbo Coupé auf den Tisch gelegt. Das Finanzgericht Nürnberg hielt die Ausgabe für unangemessen und kürzte die Betriebsausgaben auf 35.000 Euro. Die Folge: Der Gewinn steige entsprechend "und die hierauf entfallende Vorsteuer wird nicht vom Finanzamt erstattet", kommentiert Steuerberater Markus Emmrich von der Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart.
Allerdings gebe es kein gesetzlich verbindliches Preislimit für den Firmenfuhrpark. "Die Angemessenheit wird vielmehr nach der nüchternen Kosten-Nutzen-Analyse geprüft", sagt Emmrich. Folglich komme es auf gute Argumente für den flotten Firmenwagen an. Unternehmer könnten vor allem mit der Größe der Firma und dem damit verbundenen erhöhten Repräsentationsaufwand argumentieren. "Dabei sind die Beamten beim BMW eher einsichtig als beim Porsche", berichtet Emrich aus der Praxis. Generell gelte die Faustregel, dass steuerlich nicht die Limousine vom Kleinwagen, sondern ein übliches Fahrzeug vom Sportflitzer abzugrenzen ist.
Finanzgericht Nürnberg: Urteil vom. 28. 2. 2008, Aktenzeichen IV 94/2006
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(jw)










