Steuerlich ist die Rürup-Rente deutlich attraktiver geworden. Doch ob sie sich tatsächlich lohnt, hängt nicht nur vom Fiskus ab.
von Jörg Wiebking
Altersvorsorge mit echtem Steuervorteil: Durch eine Gesetzesänderung sollen Unternehmer, die bei der privaten Altersvorsorge auf die Rürup-Rente setzen, nun stärker steuerlich entlastet werden. „Da hat der Gesetzgeber noch einmal nachgebessert, jetzt dürfte sich das für viele Selbstständige lohnen“, berichtet Dirk Witte, Steuerberater aus Wildeshausen.
Die Rürup-Rente ist zwar für Unternehmer die einzige Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, doch bisher hielt sich die Zielgruppe bei diesen Policen sehr zurück. Ein Grund: 2005 hatte der Gesetzgeber die versprochene Steuerersparnis vielen Anlegern nicht gewährt. Diesen Fehler hat er korrigiert: „Nun dürfen Rürup-Beiträge zusätzlich zu Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden“, berichtet Witte. Dabei sind allerdings Höchstgrenzen zu beachten. So kann ein Anleger im Jahr 2007 64 Prozent der Beiträge, maximal jedoch 12800 Euro (Verheiratete: 25600 Euro) steuerlich abziehen. In Zukunft steigt dieser Anteil jährlich in Schritten von zwei Prozentpunkten: 2025 wirken sich die gesamten Beiträge steuersparend aus, die Obergrenze liegt dann bei 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro).
Besonders attraktiv sei das Angebot für ältere Unternehmer mit hohem Steuersatz, berichtet Witte: Wer jetzt Anfang 60 sei und die nächsten fünf Jahre noch einzahle, könne bis zu 72 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben geltend machen und müsse bei der Auszahlung nur 64 Prozent der Rente versteuern. Jüngere Unternehmer sollten hingegen genauer nachrechnen, ob sich dieses Model lohnt: Wer erst 2040 in Ruhestand geht, müsste seine Rente dann zu 100 Prozent versteuern, während er den vollen Vorteil in der Ansparphase erst ab 2025 bekommt.
Einen weiteren Vorteil der Rürup-Rente sieht Witte darin, dass auch Fondsprodukte von der Förderung profitieren, die bessere Rendite-Chancen haben. Hier scheiden sich allerdings die Geister: Anleger, die sich für ein Fondsprodukt entscheiden, sollten bedenken, dass sie dann Verwaltungsgebühren an Versicherung und Fonds zahlen, warnen Verbraucherschützer und Versicherungsberater. Günstiger könne es für Anleger sein, direkt in Fonds investieren - dann allerdings ohne Steuervorteil. Welche Form der Vorsorge mehr Rendite verspreche, müsse im Einzelfall ausgerechnet werden, empfiehlt Stefan Jans vom Bund versicherter Unternehmer in Regensburg.
Auch aus anderen Gründen rät Jans zur Vorsicht: Damit das Finanzamt die Steuervorteile gewährt, müssen die Rürup-Produkte einige Voraussetzungen erfüllen: Ansprüche aus der Police dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar oder beleihbar sein. Ausgezahlt werden darf sie nur als monatliche Rente. „Stirbt der Anleger frühzeitig, so sind seine Beiträge futsch.“ Darum sei Rürup vor allem für all jene interessant, die sich um Hinterbliebene keinen Gedanken machen müssen. Wer hingegen Hinterbliebenenschutz wünsche, könne den bei Rürup nur zusätzlich vereinbaren. „Aber das mindert dann wieder die Rendite.“
|
|
|||
|
08.03.2007
|
|
||










