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26.10.2006
GELD & RECHT
STEUERN
Bonus für alle!
Schuhe eines Malers
Großzügiger als erwartet fallen die Regelungen für den Steuerbonus aus: Sogar Wartungen, Kontrollen und viele Reparaturen an Geräten lassen sich absetzen. Das Bundesfinanzministerium hat endlich für Klarheit gesorgt.

von Jörg Wiebking

Lange hatte es gedauert, bis die Detailregelungen zum Steuerbonus vorlagen. Doch nun steht fest, welche Handwerkerleistungen Kunden von der Steuer absetzen können. (Bundesfinanzministerium: Schreiben vom 3. 11.2206, IV C 4 - S 2296b - 60/06) Denn im Gesetz selbst war lediglich von Modernisierung, Sanierung und Renovierung die Rede, doch was alles unter diese Begriffe fällt, war lange Zeit unklar. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: „Handwerkerleistungen in Privathaushalten werden jetzt umfassend vom Steuerbonus erfasst“, berichtet Lutz Schmidt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks.





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