Verluste wandern mit ins Grab
Aus für eine 45 Jahre alte Regelung: Erben dürfen steuerliche Verluste eines Verstorbenen nicht mehr mit den eigenen Einkünften Steuer sparend verrechnen.
Der Bundesfinanzhof kippte die alte Regelung mit sofortiger Wirkung. „Die persönliche Steuerpflicht erstreckt sich auf die Lebenszeit einer Person; sie endet mit ihrem Tod", entschieden die Richter. Allerdings gilt die Neuerung erst für Erbfälle, die nach dem 17. Dezember 2007 eintreten.
Geklagt hatte ein Landwirt. Dessen Vater hatte über mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet. Der Sohn wollte in den Folgejahren rund 45000 Euro mit seinem eigenen zu versteuernden Gewinn verrechnen.
Bundesfinanzhof: Az. GrS 2/04
(jw)