Bisher hatte der Bundesfinanzhof nur GmbH-Rechnungen entschieden, dass sie Namen und Sitz enthalten müssen, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Zudem muss sich der Rechnungsempfänger von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Diese Regelungen weitet der BFH nun auf alle Rechnungen aus - unabhängig von der Rechtsform des leistenden Unternehmens.
Bundesfinanzhof: Az: V R 61/05
(jw)









