Die Bundesregierung will den Schwellenwert für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen anheben. Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) berichtet, sollen Umsatzsteuer-Voranmeldungen künftig nur noch dann monatlich abzugeben sein, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7500 Euro betragen hat. Bisher lag die Grenze bei 6300 Euro. Eine entsprechende Änderung sehe der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerrechts vor.
Trete das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft, könnten viele kleinere Unternehmen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung von einer monatlichen auf eine vierteljährliche Abgabe umstellen.
Zudem sollen Unternehmer ganz von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit werden, wenn die Steuer im vorherigen Kalenderjahr weniger als 1000 Euro betragen hat.
(jw)










