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14.07.2008
GELD & RECHT
VERSICHERUNGEN
Sinnvoller Schutz: Das gehört dazu
Krankenversicherung: Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist Pflicht. Sie übernimmt die Behandlungskosten im Krankheitsfall.

Krankentagegeld: Wird der Inhaber vorübergehend arbeitsunfähig, dann kann das Einkommen aus dem Betrieb schmerzhaft fehlen. Für solche Fälle ist eine Kranken-Tagegeld-Versicherung abzuschließen. Diesen Schutz gibt es nicht automatisch von der Krankenversicherung! Ein Preisvergleich lohnt sich, da es erhebliche Unterschiede gibt. Sinnvoll sind Tarife mit einer Karenzzeit: Dafür, dass die Versicherung erst zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zahlt, sind die Tarife deutlich niedriger als bei Tarifen mit sofort beginnender Leistung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Fall einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zahlt die Kranken-Tagegeld-Versicherung nicht. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls ein Muss.

Unfallversicherung: Die private Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsunfälle absichert, sind wichtige Ergänzungen. Beide Angebote ergänzen sich: Die private Unfallversicherung deckt zwar meist neben privaten auch Arbeitsunfälle ab. Doch die Berufsgenossenschaft zahlt auch eine Rente, eine Hinterbliebenenrente und übernimmt Reha-Maßnahmen.

Quelle: Bund versicherter Unternehmer

(jw)



Weiterlesen:
  [(Fast) zufrieden mit der BG]
  [Sinnvoller Schutz: Das gehört dazu]


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