Krankentagegeld: Wird der Inhaber vorübergehend arbeitsunfähig, dann kann das Einkommen aus dem Betrieb schmerzhaft fehlen. Für solche Fälle ist eine Kranken-Tagegeld-Versicherung abzuschließen. Diesen Schutz gibt es nicht automatisch von der Krankenversicherung! Ein Preisvergleich lohnt sich, da es erhebliche Unterschiede gibt. Sinnvoll sind Tarife mit einer Karenzzeit: Dafür, dass die Versicherung erst zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zahlt, sind die Tarife deutlich niedriger als bei Tarifen mit sofort beginnender Leistung.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Fall einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zahlt die Kranken-Tagegeld-Versicherung nicht. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls ein Muss.
Unfallversicherung: Die private Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsunfälle absichert, sind wichtige Ergänzungen. Beide Angebote ergänzen sich: Die private Unfallversicherung deckt zwar meist neben privaten auch Arbeitsunfälle ab. Doch die Berufsgenossenschaft zahlt auch eine Rente, eine Hinterbliebenenrente und übernimmt Reha-Maßnahmen.
Quelle: Bund versicherter Unternehmer
(jw)









