Wie der Bund der Versicherten mitteilt, hat das Landgericht München als erstes Gericht überhaupt einem Versicherungskunden Recht gegeben, der seine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Zusammenbruch wegen Arbeitsstress zur Kasse bat. Der Mann war nach 20 Berufsjahren und zuletzt 200 Telefonaten am Tag zusammengebrochen. Die Versicherung hatte das Burnout-Syndrom nicht als Versicherungsfall anerkannt. Ein Gutachten bestätigte indes die Berufsunfähigkeit, die Richter sprachen dem Betroffenen daraufhin eine Rentenzahlung zu.
Urteil: Landgericht München I: Aktenzeichen 25 O 19798/03
(jw)










