Zurück zur Startseite

Die handwerk.com Hilfe
handwerk.com - Das Info-Portal für Entscheider im Handwerk
Das schreiben handwerk.com User

Kontakt zum handwerk.com Team
Newsletter bestellen
Mailinglisteneintrag



· Profi-Suche




Container




Startseite







15.04.2008
GELD & RECHT
VERSICHERUNGEN
Policen richtig gestalten
Kombi-Policen für betrieblichen und privaten Schutz lassen sich nicht vollständig absetzen. Worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Für Beiträge zu Versicherungen, die neben den betrieblichen Gefahren auch persönliche Risiken absichern, verweigert der Fiskus meist den vollen Betriebsausgabenabzug. Wie das Finanzgericht Rheinland Pfalz entschieden hat, gilt das unter anderem auch für Beiträge an eine Betriebsausfallversicherung, wenn diese die Ausfälle durch allgemeine Krankheiten einschließt. Dafür wäre nach Auffassung der Richter lediglich ein beschränkter Sonderausgabenabzug möglich (Az 2 K 2519/05.)

Ein älteres Urteil des Bundesfinanzhofs von 1997 legt allerdings fest, dass eine Versicherung, die ausweist, welcher Anteil der die Prämie betrieblich veranlasst ist, mit diesem Anteil auch als Betriebsausgaben absetzbar ist (Az. VI R 97/94). Alle reinen Betriebsversicherungen sind hingegen im vollen Umfang steuerlich absetzbar.

(jw)




Zur Druckansicht des Artikels
Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel
Artikel versenden
Weiter Informationen zum Thema abbonieren

Suche nach
verwandten Artikeln
Suche nach verwandten Artikeln