Zum Jahreswechsel will die Regierung die Regeln zur Sozialversicherung ändern. Wer ohne Beitragspflicht in die Kassen zahlt, kann sich dann nur noch einen Teil des Geldes erstatten lassen. Betroffen sind auch in Familienbetrieben mitarbeitende Angehörige. Doch ist das schon ein Grund für den schnellen Wechsel?
Das Angebot klingt verlockend: Schnell noch einige Tausend Euro, sparen und auf den letzen Drücker raus aus der Renteversicherungspflicht? Zeitdruck und viel Geld sind die Argumente, mi denen Finanzberater ihre Kunden derzeit zu einem Wechsel bewegen wollen. Doch das könnte teuer werden, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Dabei klingen die von der Regierung geplanten Änderungen zunächst dramatisch. Stellt ein Sozialversicherungsträger nach dem Jahreswechsel fest, dass ein mitarbeitender Angehöriger Beiträge zahlt, obwohl keine Sozialversicherungspflicht besteht, dann gelten künftig alle länger als vier Jahre zurückliegenden Rentenbeiträge als Pflichtbeiträge. Sie können nach den Plänen der Regierung nicht mehr erstattet werden. Bisher konnten sich Betroffene die Beiträge für bis zu 30 Jahre erstatten lassen.
Vorsicht vor Fehlentscheidungen
Doch Versicherte sollten nicht nur auf die mögliche Erstattung achten. So gibt der ZDH zu bedenken, dass alle Ansprüche etwa auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitationsleistungen verloren gehen würden. Daher sei es nicht für jeden Betroffenen sinnvoll, auf die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten: Sich privat abzusichern, könne bei gleichen Leistungen deutlich teurer werden als die gesetzliche Variante. Zudem entfalle dann die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert zu sein.
(jw)
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18.12.2007
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