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19.08.2008
GELD & RECHT
VERSICHERUNGEN
Schlampiger Versicherer muss zahlen
Euro
Jahrelang Beiträge kassieren und dann die Leistung verweigern? Nicht immer kommen Berufsunfähigkeitsversicherer so billig davon, wie ein aktuelles Urteil zeigt: Es genügt nicht , immer nur die Hand aufzuhalten.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. In dem verhandelten Fall hatte eine Versicherung Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitspolice mit der Begründung verweigert, er habe bei Vertragsabschluss ein Rückenleiden verschwiegen. Tatsächlich hatte der Kläger zu seinen Rückenproblemen lediglich ungenaue Angaben gemacht. Die Versicherung müsse solche Angaben bei Abschluss überprüfen, entschied der BGH. Sonst dürfe sie die Leistungen später nicht verweigern.

Bundesgerichtshof: Urteil vom 5. März 2008, Az. IV ZR 119/06

(jw)




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