Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schafft seit dem 1. Januar 2008 mehr Klarheit für Kunden und Versicherer. Anders als vor der VVG-Reform trägt nun das Risiko einer möglichen Fehleinschätzung nicht mehr der Verbraucher, sondern die Versicherungsgesellschaft. Das heißt: Der Versicherer muss gezielt und präzise fragen. Was er zu fragen vergisst, kann er im Nachhinein nicht mehr zuungunsten des Antragstellers auslegen, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit. "Es kann nicht hinterher negativ ausgelegt werden, wonach vorher gar nicht gefragt worden ist", sagt die BdV-Vorsitzende Lilo Blunck. Das treffe ganz besonders auf Personenversicherungen zu. Bei denen werde sehr umfassend nach dem Gesundheitszustand der Antragsteller gefragt. Die BdV-Chefin: "Früher war das oft ein Problem. Da konnte sogar eine nicht gegebene Antwort negativ zu Buche schlagen und den Versicherungsschutz gefährden. Künftig zählt nur, was auch gefragt wurde." Der Kunde brauche auch nicht mehr "nachzuliefern", falls er nach Antragstellung unter neuen Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden leidet. Das hätte er vor der Reform tun müssen, solange er die Police noch nicht hatte.
(jw)









