Zielvereinbarungen funktionieren nur mit entsprechenden Freiräumen für die Mitarbeiter. Dennoch sind Kontrollen für beide Seiten unverzichtbar: Nicht nur für den Arbeitgeber, der wissen möchte, ob ein Mitarbeiter die vereinbarten Ziele erreicht, sondern auch für die Mitarbeiter, denen Ergebniskontrollen eine Orientierungshilfe bieten und Korrekturen ermöglichen. Richtig dosiert, wird Kontrolle von den Mitarbeitern akzeptiert.
Absprachen über Kontrollinstrumente wie zum Beispiel Kundenbefragungen, Testkäufe oder Testanrufe und über die Häufigkeit der Kontrollen sollte im Rahmen von Zielvereinbarungen getroffen werden. Sonst muss ein Arbeitgeber damit rechnen, dass die Mitarbeiter ihre Energie vor allem darauf verwenden, sich auf Kontrollen vorzubereiten oder sich ihnen zu entziehen. Wird ein Kontrollinstrument von Mitarbeiter nicht akzeptiert, werden zudem auch dessen Ergebnisse nicht anerkannt.
Kontrollen sind keine Einbahnstraße. Mitarbeiter brauchen Rückmeldungen – möglichst schnell und möglichst eindeutig. Wer ein Feedback hinauszögert, enthält Mitarbeitern für deren Arbeit wichtige Informationen vor. Umgekehrt sollten Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich selbst Feedback vom Vorgesetzen zu holen, um eigene Ergebnisse und Entwicklungen überprüfen und korrigieren zu können.










