o Gegenstand solcher Vereinbarungen können zum Beispiel Leistungs- und Verhaltensstandards sein, zum Beispiel das Auftreten beim Kunden, betont Krüger.
o Voraussetzung zur Zielerreichung: Die Mitarbeiter müssen wissen, worauf es konkret ankommt. "Das kann zum Beispiel Gegenstand einer Schulung sein", sagt Krüger. Wichtig sei dabei, dass die Mitarbeiter nicht nur die Standards lernen, sondern auch deren Sinn verstehen.
o Kontrollen gehören auch hier dazu: "Die Ergebnisse müssen messbar sein", betont Krüger. So kann ein Unternehmer zum Beispiel durch Kundenbefragungen kontrollieren, ob sich die Mitarbeiter an die Vereinbarung halten.
o Feedback ist dabei unverzichtbar: Nur dann haben Mitarbeiter die Möglichkeit, Zielabweichungen schnell zu korrigieren.
o Anreize, etwa ein Bonus, sind ein Teil der Vereinbarung: "Wenn die Mitarbeiter die Standards einhalten, dann sollte nach Abschluss einer Baustelle auch schnell der Bonus ausgezahlt werden, damit der Zusammenhang zwischen eigenem Verhalten und Belohnung deutlich wird", betont Krüger.










